Der G-BA hatte im Dezember 2020 vor dem Hintergrund der neuen Berufsbezeichnungen und -abschlüsse in der Pflege eine Richtlinienänderung für mehrere Richtlinien – darunter für die kinderonkologische Versorgung – vorgenommen, die generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen für einzelne pädiatrische Arbeitsbereiche ausgeschlossen hätte.
„Das BMG hat in seiner Beanstandung der Richtlinie Kinderonkologie ganz richtig klargestellt, dass die generalistische Pflegeausbildung kompetenzorientiert ausgerichtet ist und dadurch die Absolventinnen und Absolventen eben für alle Settings qualifiziert“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Interessierte Lobbygruppen haben hier mit einem überholten Bild beruflicher Bildung versucht, die Ausbildungsreform teilweise auszuhebeln. Völlig ignoriert wurde die hochschulische Ausbildung, die weder Vertiefungen noch Sonderabschlüsse kennt.“
Der DBfK kritisiert, dass dieses Vorgehen Zweifel an der Kompetenz der generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen schüre und damit die Auszubildenden verunsichere. Zudem greife es tief in die Planung der Ausbildungsangebote ein. In der neu gestalteten Ausbildung würden sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kompetenzen für Menschen aller Altersgruppen und in allen Einsatzfeldern erworben. „Hier hat das BMG dem G-BA deutliche Grenzen aufgezeigt“, so Bienstein. „Es kann nicht sein, dass der G-BA Beschlüsse des Bundestages konterkariert.“ Für die weiteren betroffenen Richtlinien steht die Entscheidung des BMG noch aus.
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