Berufungsverfahren und Verhandlungen seien gut organisiert und verliefen wertschätzend, begründete der DHV seine Entscheidung. Für Fragen in Zusammenhang mit den Berufungsverhandlungen gebe es konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner, Verhandlungspartnerinnen bzw. -partner auf dezentraler und zentraler Ebene seien sowohl die Dekaninnen bzw. Dekane als auch der Kommissarische Kanzler und der Rektor. Positiv hervorzuheben sei, dass jede Rufinhaberin bzw. jeder Rufinhaber unabhängig von der Besoldungsgruppe einen persönlichen Verhandlungstermin bei der Hochschulleitung erhalte. Rund 25 Prozent aller Juniorprofessuren seien zudem mit einer verbindlichen Tenure-Track-Zusage versehen, die bei positiver Evaluation die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis der höheren Besoldungsgruppen W2/W3 garantiert. Rufinhaberinnen und Rufinhaber bestätigten im Rahmen von Interviews gegenüber dem DHV, dass Berufungsverhandlungen in einer guten Atmosphäre durchgeführt werden. Für Neube rufene existierten darüber hinaus vielfältige Unterstützungsangebote, etwa Einführungsveranstaltungen, bei denen sich die Administration und Hochschulleitung vorstellten. Um die Vereinbarkeit von wissenschaftlichem Beruf und Familie zu erleichtern, gebe es an der als "familiengerechte Hochschule" zertifizierten TU Chemnitz viele individuelle Unterstützungsangebote bei der Kinderbetreuung oder der Arbeitsuche für die Partnerin bzw. den Partner. Besonders positiv sei der Umstand, dass die TU Chemnitz sich gerade in jüngster Vergangenheit sehr um die Fortentwicklung fairer und transparenter Berufungsverhandlungen verdient gemacht habe. Dazu gehöre beispielsweise der Verzicht auf "graue" Verhandlungen vor der eigentlichen Ruferteilung.
Der DHV betont aber auch, dass diese Bemühungen in Zukunft fortgesetzt werden müssten. Punktuell sieht der DHV noch Entwicklungs- und Verbesserungspotenzial. So solle die TU Chemnitz allein aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit dazu übergehen, die nicht nur im Zusammenhang mit Verhandlungsterminen, sondern bei der Vorstellung im Bewerbungsverfahren anfallenden Reisekosten zumindest partiell zu erstatten. Eine verbesserte Informationspolitik könne beispielsweise durch die beabsichtigte Errichtung eines nur für die Bewerberinnen und Bewerber zugänglichen elektronischen Berufungsverfahrensmonitors oder durch die Verschriftlichung eines Berufungsverhandlungs-Leitfadens erreicht werden. Die bisherige Praxis, Erstzuberufenden nur in bestimmten Fallkonstellationen einen unbefristeten Berufungs-Leistungsbezug zu gewähren, hält der DHV trotzt begrenzter finanzieller Mittel für überprüfungsbedürftig. Ebenso sollten die auf fünf Jahre beschränkten Ausstattungszusagen durch die Definition einer nicht widerrufbaren Grundausstattung ergänzt werden.
"Vorausschauende Berufungspolitik beginnt bei Wertschätzung und kollegialem Umgang. Das DHV-Gütesiegel validiert das Berufungsmanagement, damit Hochschulen ihre Berufungskultur kontinuierlich fortentwickeln können", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen.
"Es ist uns eine äußerst große Freude und eine ganz besondere Ehre, als erste Hochschule im Freistaat Sachsen und eine von bundesweit 17 Hochschulen mit dem DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverhandlungen ausgezeichnet zu werden. Das Siegel unterstreicht unser Bestreben der letzten Jahre, das Berufungsverfahren an der TU deutlich zu verändern und damit getreu dem Motto des DHV-Siegels ,Faire und transparente Berufungsverhandlungen‘ attraktiver zu machen", betonte der Rektor der TU Chemnitz, Professor Dr. Gerd Strohmeier.
Wesentliche Grundlage des DHV-Gütesiegels ist ein gewichteter Fragebogen mit 42 Fragen, den der DHV auf Grund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ca. 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland. Der Schwerpunkt in der Bewertung liegt dabei jeweils auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Auch Stellungnahmen der begutachteten Hochschulen fließen in die Bewertung ein. Hinzu kommen Interviews mit an die jeweilige Hochschule berufenen Professorinnen und Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justitiare.
Neben der TU Chemnitz sind bislang die RWTH Aachen, die Universität zu Köln, die TU Kaiserslautern, die FernUniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bremen, die Universität Siegen, die Universität der Bundeswehr München, die TU München, die Universität Hannover, die Universität Hohenheim, die Universität Münster, die Universität Bayreuth, die BTU Cottbus, die Universität Wuppertal und die Universität Mainz mit dem DHV-Gütesiegel für transparente und faire Berufungsverhandlungen ausgezeichnet worden. Darüber hinaus ist dem Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt und dem Universitätsklinikum Frankfurt das DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverfahren in der Hochschulmedizin zugesprochen worden.
Weitere Informationen zum DHV-Gütesiegel gibt es unter: http://www.hochschulverband.de/…
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