In der Corona-Krise hat sich die Prekarität vieler Minijobs besonders deutlich gezeigt: Weil für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, konnten sie während der Pandemie nicht über Kurzarbeit abgesichert werden. Die Auswirkungen wurden dadurch verschärft, dass 450-Euro-Minijobs insbesondere in Branchen wie Gastronomie und Handel verbreitet sind, die unter den Kontaktbeschränkungen stark litten. Allein zwischen Ende Juni 2019 und Ende Juni 2020 sind bundesweit rund 516.000 Minijobs weggefallen. In knapp 386.000 Fällen waren Beschäftigte betroffen, die über den Minijob hinaus kein weiteres Beschäftigungsverhältnis hatten. Zudem wurden rund 130.000 geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse im Nebenjob gestrichen. Das zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die auch Daten für alle 401 kreisfreien Städte und Landkreise in Deutschland liefert. Die Zahlen zum 30. Juni 2020, inklusive Vergleichsdaten aus den Vorjahren, lassen sich auch über interaktive Karten und Datenblätter in der digitalen Datenbank „Arbeitsmarkt im Wandel“ (AIWA) der Stiftung abrufen (Links unten).

„Die Corona-Krise unterstreicht noch einmal, wie prekär viele Minijobs sind. Dass in der Pandemie vor allem geringfügig entlohnte Beschäftigung gestrichen wurde, ist nicht überraschend, sondern Teil des Konzepts Minijob: Stabilität und soziale Sicherheit sind darin nicht angelegt“, sagt WSI-Experte Dr. Eric Seils. „Problematisch sind Minijobs auch in normalen Zeiten, unter anderem, weil den Beschäftigten oftmals wichtige Rechte wie der Mindestlohn, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub versagt bleiben. Außerdem erscheint es für viele geringfügig entlohnte Beschäftigte kurzfristig unattraktiv, ihre Beschäftigung auszuweiten. Dadurch ergeben sich insbesondere bei verheirateten Frauen negative Auswirkungen auf die Alterssicherung“, so Seils. Richtig sei es daher, die Beschäftigten über ihre Rechte zu informieren und die geringfügig entlohnte Beschäftigung nach Möglichkeit in reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs umzuwandeln.

In Deutschland gab es zum Stichtag 30. Juni 2020 knapp 7,1 Millionen Beschäftigte, die einen 450-Euro-Minijob haben. Gegenüber 2019 sank die Zahl der Minijobs bundesweit um 6,8 Prozent. Besonders starke Rückgänge gab es beispielsweise im Schwarzwald-Baar-Kreis (-18,2 Prozent) oder in Delmenhorst sowie Frankfurt an der Oder, wo jeweils 16,4 Prozent der Minijobs verschwanden. Auch in Berlin ist der Verlust an 450-Euro-Minijobs (-11,1 Prozent) beträchtlich. Umgekehrt hat unter den 401 deutschen Stadt- und Landkreisen nur der Westerwaldkreis einen minimalen Zuwachs der geringfügig entlohnten Beschäftigung von 0,1 Prozent zu verzeichnen.

Für gut 2,8 Millionen Personen war die geringfügig entlohnte Beschäftigung, Stand Juni 2020, ein Nebenjob. Etwa 4,25 Millionen oder 11,3 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland übten zu diesem Zeitpunkt jedoch ausschließlich einen Minijob aus. Da es spürbare Unterschiede bei 450-Euro-Haupt- und Nebenjobs gibt, sind sie in der WSI-Datenbank in separaten Abschnitten erschlossen.

Von den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten sind mehr als 60 Prozent Frauen. Auch bei der regionalen Verteilung in Deutschland gibt es große Unterschiede. Generell sind 450-Euro-Minijobs als Hauptbeschäftigung in Westdeutschland mit 12,0 Prozent aller Beschäftigten, Stand Ende Juni 2020, viel verbreiteter als in Ostdeutschland (8,0 Prozent). Die Differenz hängt eng mit der deutlich höheren Vollzeit-Erwerbstätigkeit von Frauen im Osten zusammen. Entgegen diesem Muster liegt aber auch der Kreis mit dem geringsten Anteil an ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Westdeutschland: In Wolfsburg gehen nur 4,7 Prozent aller Beschäftigten ausschließlich einer 450-Euro-Beschäftigung nach. Sehr hohe Anteile ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigter finden sich hingegen in Trier-Saarburg (21,1 Prozent), in Kusel (19,8 Prozent) und in Plön (19,2 Prozent).

Die Zahl der Neben-Minijobs hatte bis zum Rückgang in der Corona-Pandemie über Jahre stark zugenommen. Der Geschlechter-Unterschied ist bei den Nebenjobs etwas schwächer ausgeprägt als bei der ausschließlichen Minijob-Beschäftigung. Rund 55 Prozent wurden Ende Juni 2020 von Frauen ausgeübt, 45 Prozent von Männern. Auch hier bestehen beachtliche regionale Unterschiede: Im Westen haben 8,2 Prozent der Beschäftigten einen Nebenjob, im Osten sind es nur 4,0 Prozent. Die drei Kreise mit dem höchsten Anteil von Personen mit 450-Euro-Nebenjob lagen Mitte 2020 alle in Bayern. Es handelt sich um Dachau (15,3 Prozent), Fürstenfeldbruck (14,5 Prozent) und Bad Tölz-Wolfratshausen (13,8 Prozent). In der Uckermark und Dessau-Roßlau ist der Anteil der Beschäftigten mit nur 2,7 Prozent bundesweit am niedrigsten.

Datenblatt (pdf) zur Entwicklung von Minijobs zwischen Ende Juni 2019 und Ende Juni 2020 in allen kreisfreien Städten und Landkreisen: https://www.boeckler.de/…

Karte, Zusammenfassung und Daten zu Minijobs als ausschließlicher Beschäftigung: AUSSCHLIESSLICH GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (wsi.de): https://www.wsi.de/…

Karte, Zusammenfassung und Daten zu Neben-Minijobs: Geringfügig entlohnte Beschäftigung im Nebenjob – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (wsi.de): https://www.wsi.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 7778-0
Telefax: +49 (211) 7778-120
http://www.boeckler.de

Ansprechpartner:
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: +49 (211) 7778-150
Fax: +49 (211) 7778-120
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel