Es war die Liebe zum Tier, die die Frau zur Hobby-Züchterin einer bestimmten Hunderassse werden ließ. Geldverdienen war nie ihr Ziel gewesen, auch wenn sie für den Verkauf der Welpen eigens eine Homepage eingerichtet hatte. Das Finanzamt war an den Beweggründen für die Hundezucht nicht interessiert. Für den Fiskus zählten vielmehr die Einnahmen, die die Hobby-Züchterin mit dem Verkauf der kleinen Vierbeiner erzielte. Und diese lagen eindeutig über der Kleinunternehmergrenze, die nach Auskunft der ARAG Experten seit 2020 einen Jahresumsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Die Unternehmerin wider Willen musste also Umsatzsteuer zahlen. Da half auch nicht ihr Argument, dass sie durch die Mitgliedschaft im Züchterverband hohe Kosten habe oder die Hunde in ihrem Privathaus halte (Finanzgericht Münster, Az.: 5 K 3037/19 U).
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