Noch ist es zwar nicht vom Bundestag verabschiedet, doch klar ist schon jetzt: Das im März vom Bundeskabinett beschlossene Sorgfaltspflichtengesetz wird für Unternehmen in Deutschland neue Kontrollpflichten mit sich bringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2023 alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten die Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen und menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen in angemessener Weise umsetzen müssen. Wer das Gesetz nicht einhält, dem drohen empfindliche Strafen. Nur ein Jahr später, ab 2024, soll es dann für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten.

Countdown läuft mit Verabschiedung im Bundestag

Bis aus einer Kann-Lösung, die bereits einige Unternehmen umsetzen, eine gesetzliche Verpflichtung wird, dauert es zwar noch bis 2023. Doch Unternehmen sollten sich nicht zu viel Zeit bei der Vorbereitung lassen. „Spätestens mit Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag läuft der Countdown“, sagt Kinnen. Angesichts komplexer Lieferketten wie etwa in den Branchen Textil, Handel oder Chemie werden einige Unternehmen viel Zeit investieren müssen, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Zu den geeigneten Methoden der Vorbereitung gehören laut TÜV Rheinland-Experte Martin Kinnen so genannte GAP-Analysen. Damit kann bestimmt werden, in welchen Bereichen ein Unternehmen bereits die Anforderungen aus dem Sorgfaltspflichtengesetz erfüllt und wo es nacharbeiten muss. Auf Basis der Ergebnisse lässt sich ein unternehmensspezifischer Ansatz entwickeln, wie die Sorgfaltspflichten erfüllt und in den operativen Bereichen umgesetzt werden sollen. „Das erfordert beispielsweise die Anpassung des Risikomanagements und das Schaffen eines Beschwerde- und Berichtwesens sowie die Schulung der wesentlichen Beteiligten in der Lieferkette“, deutet Kinnen den Aufwand an.

Lieferantenaudits als bewährte Methode

Auch Lieferantenaudits können dabei unterstützen, den Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden. Diese Audits sind bereits heute etablierte Verfahren, um der Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachzukommen. Die Lieferantenaudits werden nach international anerkannten Prüfstandards wie beispielsweise amfori BSCI, SMETA oder nach unternehmensspezifischem Code of Conduct umgesetzt. So hat allein TÜV Rheinland zwischen 2016 und 2020 weltweit mehr als 50.000 Lieferantenaudits durchgeführt und gehört zu den Marktführern für Lieferantenaudits nach amfori BSCI. „Mit unserem großen Netzwerk von Auditorinnen und Auditoren unterstützen wir schon jahrelang Unternehmen aus Branchen wie Textil, Elektronik, Pharma und Handel dabei, soziale Anforderungen in ihren häufig sehr komplexen Lieferketten zu erfüllen“, so Martin Kinnen. „Für das Sorgfaltspflichtengesetz knüpfen wir an diese Erfahrungen unmittelbar an und werden entsprechende Dienstleistungen bieten.“

Weitere Informationen unter tuv.li/Sorgfaltspflichtengesetz  bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Antje Golbach
Pressesprecherin Systeme
Telefon: +49 (221) 806-4465
E-Mail: Antje.Golbach@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel