Weiterhin befürwortet die DSTG die Absicht, das Land Rheinland-Pfalz als attraktiven Arbeitgeber zu klassifizieren und für eine angemessene Bezahlung die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder mit Finanzierungsvorbehalt auch für den Beamtenbereich sowie die Versorgungsempfänger zu übernehmen. Die Bezahlung muss an die Entwicklung der anderen Bundesländer und des Bundes gekoppelt sein, um nicht wieder Schlusslicht im bundesweiten Besoldungsvergleich zu werden.
Lobend ist zu erwähnen, dass die Regierungserklärung die besondere Flexibilität, gute Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung in der Pandemie trotz aller einschränkenden Maßnahmen deutlich nennt. Unterstützt wird auch die Absicht, die Erfahrungen und Erkenntnisse der Möglichkeiten flexibler und moderner Arbeitsformen in einer digitalisierten Arbeitswelt weiter auszubauen. Dies hat die DSTG mit einer Studie bereits wissenschaftlich begleitet und wird konsequent Ergebnisse fordern!
Was die Digitalisierung der Verwaltung betrifft, die weiter vorangetrieben werden soll, ist anzumerken, dass man diesem Vorhaben gelassener begegnen könnte, wenn die Ziele der letzten Regierungserklärung umgesetzt worden wären. Bereits darin stand als Ziel die Digitalisierung der Verwaltung!
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