„In Berlin wurde die Chance vertan, das grundsätzlich wirksame Instrument bundeseinheitlich zu schärfen und an Qualitätskriterien zu knüpfen. Wie der 13b jetzt ausgestaltet ist, wird das ursprüngliche Ziel verfehlt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Stattdessen werden wir weiter geradezu missbräuchliche Nutzungen konstatieren müssen, nämlich die Ausweisung von Neubaugebieten mit Einfamilienhäusern unter Anwendung des 13b“, sagt Markus Müller, der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg. Umso wichtiger sei, dass die grün-schwarze Regierungskoalition die vom Bund an die Länder verlagerte Verantwortung übernehme. Die Erfahrung aus dem Südwesten zeige, dass das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der endlichen Ressource Boden durchaus nicht an allen Orten vorhanden ist.
Die Interessenvertretung der Planungspraktiker übt keine grundsätzliche Kritik an der Anwendung von vereinfachten Verfahren nach BauGB. Sie bewertet den Paragrafen als durchaus sinnvolles Instrument für Kommunen, schneller Gebiete zu entwickeln und auf akute Wohnraumknappheit zu reagieren. Es sei jedoch NICHT geeignet, alternative Wohnformen umzusetzen, baukulturelle wie energetische Qualität zu sichern, Innovationen voranzutreiben sowie den Bodenverbrauch zu verringern.
Mit der nicht modifizierten Entfristung des § 13b BauGB wurde aus Sicht der AKBW die Chance verpasst, Klimaschutz/Klimaanpassung im Baurecht zu verankern. Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimaschutz ist die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. Die Architektenkammer Baden-Württemberg erwartet von der neuen grün-schwarzen Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitiative. Der unkonditionierte §13b würde das Ziel, das Land zum Musterland des Klimaschutzes zu entwickeln, unterminieren. Auch sei sinnvoll, im Rahmen einer neuen Landesplanungskompetenz auf die Kommunen einzuwirken, dieses Beschleunigungsinstrument § 13b nicht für schnelle, ineffektive Außenentwicklung zu missbrauchen.
Hintergrundinformation
- Laut Wirtschaftsministerium (Datenerhebung vom August 2020) gab es in Baden-Württemberg besonders wenige Anwendungsfälle des §13b in den Landkreisen Böblingen, Heidenheim, Calw und im Enzkreis, besonders hohe weiterhin im Regierungsbezirk Tübingen – dort vor allem in den Landkreisen Biberach, Ravensburg, Sigmaringen und im Alb-Donau-Kreis. Über alle Landkreise hinweg nahm die Anwendung des §13b relativ stark zu. Regional betrachtet liegen Schwerpunkte weiterhin in den Regionen Donau-Iller und Bodensee-Oberschwaben sowie zusätzlich nun auch in den Regionen Heilbronn-Franken und Stuttgart.
- Laut aktueller Meldung des Statistischen Landesamtes wurden im März 2021 in Baden-Württemberg 3.432 Einfamilienhäuser (Gebäude mit einer Wohnung) genehmigt (+28 %), 1.810 Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+71 %) und 7.099 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+20 %): www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021113
- Die Architektenkammer BW hat – moderiert durch Staatsrätin Gisela Erler – mit der Deutschen Akademie für Städtebau und Landplanung (DASL) sowie der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) ein Positionspapier „Beschleunigung durch Beteiligung“ erarbeitet, das Möglichkeiten auflistet, die Anwendung des § 13b mit Qualitätskriterien und Beteiligungsprozessen zu verknüpfen: www.akbw.de/Beschleunigung-durch-Beteiligung.pdf
Die Architektenkammer Baden-Württemberg vertritt rund 26.000 Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner. Sie ist Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, Partner der Landesregierung in Sachen Holzbau und gebäudeintegrierte Photovoltaik.
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