Post vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises bekommen in der nächsten Woche all diejenigen, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion im vergangenen halben Jahr als genesen gelten. Diese amtsärztliche Bescheinigung wird automatisch verschickt, sie muss nicht angefordert werden.
Der Genesungsnachweis gilt ab dem 28. Tag und bis zum Ende des sechsten Monats nach der durchgeführten Diagnostik.
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