Endlich ist die neue Wohnung gefunden, doch der Teppich des Vormieters passt überhaupt gar nicht zum eigenen Designanspruch. Ein neuer Bodenbelag soll her – doch geht das so einfach als Mieter? Ja, denn zum Verlegen von Böden bedarf es keiner Genehmigung des Bauherrn – allerdings muss der Boden beim Auszug wieder in seinem Originalzustand übergeben werden. Wünschen Mieter also den Bodenbelag vollflächig fest zu kleben, ist dies mit dem Vermieter im Vorfeld abzustimmen. Alternativ bieten Klebebänder, Fixierungen und Unterlagen praxisgerechte Lösungen für eine solide Haftung.

Eigentlich dürfen Mieter nur so genannte Schönheitsreparaturen durchführen, zum Beispiel ein Tapetenwechsel. Verändern sie dagegen die Bausubstanz, liegt dies im Entscheidungsbereich des Vermieters. Dies schließt das Verlegen eines Bodens, unabhängig ob Parkett, Teppich, Fliese oder PVC, mit ein. Wer als Mieter also die Bausubstanz verändert, muss diese beim Auszug zurückbauen – immer vorausgesetzt, dass dies der Vermieter auch wünscht.

Ein neuer und vollflächig auf den Untergrund geklebter Teppichboden ist zwar die technisch optimalste Lösung, erfordert in der Regel aber eine entsprechende, nicht selten etwas aufwändigere Vorbereitung des Untergrundes. Wer die Mühe scheut, beim Auszug neben dem Teppich alle Klebstoffreste zu entfernen, benötigt Alternativlösungen. Eine lose Verlegung des Bodenbelages macht jedoch wenig Sinn, da der Boden in der Folge weniger belastbar ist. Er kann verrutschen oder sich aufwölben und wird so schnell zur Stolperfalle. Bei einer Fußbodenheizung wird deren Wärme aufgrund der isolierenden Luftschicht schlechter in den Raum geleitet. Das vollflächige Befestigen des Belags verhindert  Risse, Fugen oder ein Schrumpfeffekt und erhöht die Belastbarkeit.

Was also können Mieter tun, wenn sie die Stabilität eines gut haftenden Bodens wünschen, ohne beim Auszug zu viel Arbeit zu haben? Die Lösung ist, seinen neuen Belag mit Klebebändern oder Fixierungen zu verlegen, die später einfach wieder entfernt werden können. Klebebänder – oder genauer gesagt: Trockenkleber – sind rund ein Meter breit und beidseitig mit Klebstoff versehen. Sie sind nicht zu verwechseln mit so genannten „Teppichklebebändern“, die meist etwa 5 cm schmal sind und nur schlecht funktionieren.  Dem Gegenüber lässt sich ein Trockenkleber später nahezu rückstandsfrei abziehen, ist sehr haftstark und klebt selbst auf bestehenden Belägen.

Fixierungen dagegen sind wasserlösliche, gezielt schwächer eingestellte „Klebstoffe“, von denen sich Beläge später abziehen und etwaige Reste an Fixierung einfach entfernen lassen. Fixierungen und Trockenkleber sind stets vollflächig anzuwenden. Werden nur die Ränder von Bodenbelägen fixiert, ist die Bildung von Beulen und Wellen vorprogrammiert. Eine weitere Alternative stellen extrem dünne Spezialunterlagen dar. Auf die lose liegende Unterlage wird der gewünschte Bodenbelag meist in Querrichtung festgeklebt. Dabei entsteht ein Verbundaufbau, der nicht direkt auf dem Untergrund haftet, aber hoch belastbar ist und den Untergrund sicher schützt.

Am ehesten eignen sich PVC- und Vinylböden sowie Textilbeläge mit geringer Wickelspannung für Klebebänder oder Fixierungen. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Untergrund glatt, eben und stabil ist. Hier empfiehlt es sich, einen Handwerker einzuschalten. Er kann am besten einschätzen, welcher Bodenbelag mit welchem System am besten kombinierbar und für den Einzelfall erste Wahl ist. Für ein schadstofffreies und wohngesundes Zuhause empfehlen die Experten der IBK (Initiative Bodenbeläge Kleben) zertifizierte Klebebänder und Fixierungen. Das EC1-Siegel oder das RAL-Gütezeichen „Blauer Engel“ weisen sehr emissionsarme, umweltfreundliche Produkte aus.

Informationen zum Kleben von Bodenbelägen gibt es bei IBK – Initiative Bodenbeläge kleben online unter www.ibk-fussboden.de.

Über IBK – Initiative Bodenbeläge kleben

ie IBK besteht aus international führenden Unternehmen und Gremien der bauchemischen Industrie, Organisationen des Handwerks sowie Medienpartner aus dem Fachjournalismus. IBK-Mitglieder sind BASF (www.basf.com), Bostik (www.bostik.de), Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (www.bv-parkett.de), "FussbodenTechnik" (snfachpresse.de), GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V. (www.emicode.com), Mapei (www.mapei.de), Objekt (www.objekt-verlag.de), Schönox (www.schoenox.de), Thomsit (www.thomsit.de), Uzin Utz (www.uzin-utz.com), Wakol (www.wakol.de), Wulff (www.wulff-gmbh.de) und der Zentralverband Raum und Ausstattung (www.zvr-info.de).

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IBK – Initiative Bodenbeläge kleben
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