Dazu gehört die Genehmigungspflicht bei vorgesehener Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die die Verdrängung der Mieter:innen eigentlich beenden oder zumindest massiv erschweren sollte. Im Ergebnis wurde diese von der CDU/CSU-Fraktion aber deutlich „entschärft“, indem nun die Länder festlegen können, für welche Art Mietshäuser die Beschränkung überhaupt gilt. Das Gesetz ermöglicht eine generelle Befreiung von der Genehmigungspflicht bei einer Wohnungsanzahl zwischen 3 und 15, um „Kleinvermieter“ zu schützen, je nach Gusto der jeweiligen Landesregierung. „Faktisch werden damit im Idealfall z.B. in Berlin deutlich weniger Wohnungen umgewandelt werden, während Mieter:innen in anderen angespannten Märkten, in denen sich sehr viel mehr Wohnungen in kleineren Häusern befinden, weiter aus ihren Wohnungen verdrängt“, erklärt Siebenkotten.
Ausdrücklich positiv hervorzuheben ist dagegen die neue Regelung zum kommunalen Vorkaufsrecht, wonach Kommunen zukünftig Immobilien und Grundstücke zum preisgedämpften Verkehrswert kaufen können. „Durch die enorm gestiegenen Bauland- und Immobilienpreise haben die Kommunen hier bisher ein echtes Problem. Zukünftig werden Kommunen, die bezahlbaren Wohnraum erhalten bzw. schaffen wollen, durch die Preisgrenze des Verkehrswerts effektiver unterstützt als bisher. Das ist echter Fortschritt, gerade in den hochpreisigen Städten“, so Siebenkotten.
Grundsätzlich problematisch ist aber, dass das erweiterte Vorkaufsrecht, der Umwandlungsvorbehalt und die Baugebote nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten sollen. Welche Wohnungsmärkte unter diese Kategorie fallen, ist kontinuierlicher Gegenstand politischer Entscheidungen der Landesregierungen und führt daher zu Unsicherheit bei den betroffenen Mieter:innen und Eigentümer:innen. Zudem sind alle Regelungen zeitlich befristet.
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