Soll die Kühlinfrastruktur eines Rechenzentrums repariert oder modernisiert werden, muss der Betreiber sicherstellen, dass die neu installierten Einheiten den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen. Dieser Vorgang sollte einem Experten für Kältetechnik zufolge idealerweise noch vor dem Sommer abgeschlossen sein, da es möglicherweise wieder zu so extremen Hitzeperioden wie im letzten Jahr kommt.

Mit der EU-Verordnung Nr. 517/2014 wurde der Einsatz von fluorierten Treibhausgasen ab dem Jahr 2020 untersagt. Dieses Verbot betrifft sowohl Großbritannien als auch die EU und bedeutet, dass in Kälteanlagen, die in diesem Raum betrieben werden, seit Anfang des letzten Jahres keine Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial (GWP) mehr verwendet werden dürfen. Für europäische Rechenzentren mit mechanischen Kühlsystemen heißt dies, dass veraltete Anlagen gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung modernisiert oder ausgetauscht werden müssen.

Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten die Wartungsarbeiten, die aufgrund der Verordnung in vielen europäischen Rechenzentren geplant waren, möglicherweise aufgeschoben werden. Anhaltende Probleme in der Lieferkette könnten zudem dazu führen, dass sich anstehende Sanierungsarbeiten weiter in die Länge ziehen, da nicht alle Komponenten, die in einer mechanischen Kühlung verwendet werden, fristgerecht bereitgestellt werden können.

Auch wenn in vielen Rechenzentren auf eine freie Kühlung umgestellt werden soll, könnten der Klimawandel und die in diesem Zuge steigenden Temperaturen dazu führen, dass die fest installierten Kühlsysteme vor Ort an ihre Grenzen stoßen. Vor diesem Hintergrund rät Nick Osborne, zuständig für den Bereich Rechenzentren bei Aggreko, den Betreibern von Rechenzentren, noch vor den ersten Hitzewellen des bevorstehenden Sommers über eine Mietlösung zur Kühlung der Anlagen nachzudenken.

„Das Met Office, der nationale meteorologische Dienst des Vereinigten Königreichs, hat vorausgesagt, dass ganz Europa in diesem Sommer mit noch längeren und heißeren Hitzewellen zu rechnen hat als im letzten Jahr. Dadurch könnte es zu einer Überlastung der Kühlsysteme in den Rechenzentren kommen“, warnt Osborne. „Wenn der Kühlbedarf die Kühlleistung einer Anlage übersteigt oder eine Anlage im Rahmen der Verordnung repariert oder ausgetauscht werden muss, könnten anhaltende hochsommerliche Temperaturen zu unerwarteten und kostspieligen Ausfallzeiten führen. Die Betreiber von Rechenzentren müssen daher bereits jetzt mit entsprechenden Zusatzkühlsystemen vorsorgen.“

Da davon auszugehen ist, dass die drohenden Hitzeperioden nur wenige Wochen andauern, bietet es sich an, die Kühlkapazität der Rechenzentren durch die Zuschaltung von gemieteten Kühllösungen vorübergehend zu steigern. Diese Strategie hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen entsprechen die gemieteten Anlagen garantiert der F-Gas-Verordnung. Zum anderen ist durch die Einbeziehung eines erfahrenden Kühltechnik-Experten sichergestellt, dass die Mietlösung optimal zu den Gegebenheiten vor Ort passt und sich mühelos in die bestehende Infrastruktur integrieren lässt.

Osborne ergänzt: „Im vergangenen Jahr sahen sich die Rechenzentren durch Lieferengpässe und die unsichere geschäftliche Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt. Wer auf eine Mietlösung setzt, kann in aller Ruhe ein Upgrade des bestehenden, fest installierten Kühlsystems vornehmen oder Anlagen zur freien Kühlung installieren. Heute sind wir mehr denn je auf Rechenzentren angewiesen. Daher ist es überaus wichtig, die bestehenden Kühlsysteme einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und alternative Lösungen einzuplanen. Nur so sind die kommenden Sommermonate ohne Ausfallszeiten zu überstehen.“

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