Die heute im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes nimmt der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) mit Sorge zur Kenntnis. Ohne substanzielle, unbürokratische Entlastungen, die gleichzeitig die Umstellung auf CO2-ärmere Energieformen erleichtern, befürchtet der ZVG eine deutliche Beschleunigung des Strukturwandels und damit die Aufgabe von gärtnerischen Produktionsbetrieben.

„Für einen effektiven Klimaschutz bedarf es einer effizienten Umsetzung, einer angemessenen Unterstützung bei Investitionen sowie eines tragfähigen Schutzes gegen europäische und internationale Wettbewerbsnachteile“, stellt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer klar.

Vor diesem Hintergrund ist zügig eine Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels nötig, um alle Sektoren zu integrieren und nationale Alleingänge aufzulösen. Der nationale Brennstoffemissionshandel muss schnellstens in einen umfassenden europäischen Brennstoffemissionshandel überführt werden, damit die zu erwartende Verschärfung der CO2-Bepreisung in Deutschland die europäische und internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter belastet.

In der Übergangszeit bedarf es deshalb jetzt umso mehr einer tragfähigen Regelung zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen. Dafür sind die aktuell vorgesehenen Entlastungsregeln allerdings nicht geeignet.

Hintergrund:

Das Bundesumweltministerium hat am 10. Mai 2021 den Entwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vorgelegt, der nun im Bundeskabinett bschlossen wurde. Mit diesem Entwurf werden neue verschärfte Minderungsziele bis zum Jahr 2030 und dann darüber hinaus bis 2045 festgelegt. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, da weitere Emissionsreduktionen ab dem Jahr 2031 fehlen. Die Anpassung wird aber nicht deshalb notwendig, sondern vor allem auch aufgrund der verschärften Klimaziele der Europäischen Union.

Wiederholt hat der ZVG auf die Gefahr der Produktionsabwanderung durch die CO2-Bepreisung (Carbon-Leakage) gewarnt und die Betroffenheit des Gartenbaus mit seinen überwiegend kleinen und mittelständischen, regional verankerten Familienbetrieben erläutert.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200065-0
Telefax: +49 (30) 200065-27
http://www.derdeutschegartenbau.de/

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 200065-203
Fax: +49 (30) 200065-121
E-Mail: pressestelle@g-net.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel