„Für einen effektiven Klimaschutz bedarf es einer effizienten Umsetzung, einer angemessenen Unterstützung bei Investitionen sowie eines tragfähigen Schutzes gegen europäische und internationale Wettbewerbsnachteile“, stellt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer klar.
Vor diesem Hintergrund ist zügig eine Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels nötig, um alle Sektoren zu integrieren und nationale Alleingänge aufzulösen. Der nationale Brennstoffemissionshandel muss schnellstens in einen umfassenden europäischen Brennstoffemissionshandel überführt werden, damit die zu erwartende Verschärfung der CO2-Bepreisung in Deutschland die europäische und internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter belastet.
In der Übergangszeit bedarf es deshalb jetzt umso mehr einer tragfähigen Regelung zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen. Dafür sind die aktuell vorgesehenen Entlastungsregeln allerdings nicht geeignet.
Hintergrund:
Das Bundesumweltministerium hat am 10. Mai 2021 den Entwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vorgelegt, der nun im Bundeskabinett bschlossen wurde. Mit diesem Entwurf werden neue verschärfte Minderungsziele bis zum Jahr 2030 und dann darüber hinaus bis 2045 festgelegt. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, da weitere Emissionsreduktionen ab dem Jahr 2031 fehlen. Die Anpassung wird aber nicht deshalb notwendig, sondern vor allem auch aufgrund der verschärften Klimaziele der Europäischen Union.
Wiederholt hat der ZVG auf die Gefahr der Produktionsabwanderung durch die CO2-Bepreisung (Carbon-Leakage) gewarnt und die Betroffenheit des Gartenbaus mit seinen überwiegend kleinen und mittelständischen, regional verankerten Familienbetrieben erläutert.
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