Der VDS steht an der Seite des Mannes, moralisch und auch finanziell: „Es ist unglaublich, mit welcher Arroganz Audi hier agiert und die Bedenken der Menschen, die wichtige Arbeit für sie leisten, nicht ernst nimmt. Das Aufzwingen einer Sprache, die keine rechtliche Grundlage hat, erinnert doch stark an Unrechtssysteme wie das der DDR oder an Dystopien wie ‚1984’ von Orwell“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, der dem Kläger Rechtsschutz gewährt. Die Gängelei müsse ein Ende haben, so Krämer.
Unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung wird durch das Gendern das Kommunikationsmittel Sprache geopfert. Informationen sollen zugunsten einer Ideologie zurücktreten, der Austausch untereinander wird an Formalien festgemacht, nicht an der Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit der Aussagen. „Wie eine Monstranz tragen Genderbefürworter Sternchen, Doppelpunkte und andere immer neue Zeichen vor sich her – dass die Sprachgemeinschaft nicht so spricht, wird völlig ignoriert“, macht Krämer deutlich. Die Anwälte Benecken und Giesen stellen klar: „Ziel ist es, ein Grundsatzurteil zu erstreiten, um diesem opportunistisch-heuchlerischem Gender-Wahn einen Riegel vorzuschieben.“
Dass neben Unternehmen, Medien und Stadtverwaltungen mittlerweile auch viele Universitäten Leitfäden für die vermeintlich geschlechtergerechte Sprache ausgeben, ist ein Zeichen dafür, dass diese Institutionen nicht verstanden haben, wie Sprachwandel funktioniert. „Wenn Sprache sich doch wandelt – so wie es Genderbefürworter gerne gebetsmühlenartig predigen – wofür braucht man dann einen Leitfaden?“, fragt Krämer. Wer sich gegen das Sprachdiktat wehren will, ist beim VDS gut aufgehoben: Der VDS unterstützt Angestellte und Studenten auf ihrem Rechtsweg.
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