Hamburg könnten – ohne Kosten oder Bauarbeiten – jährlich bis zu 300 zusätzliche, öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen. Um diesen – insbesondere für vordringlich wohnungssuchende Menschen – dringend benötigten günstigen Wohnraum zu erhalten, darf der Hamburger Senat die zum 30. Juni 2021 auslaufenden sogenannten „Freistellungsgebiete“ nicht weiter verlängern.
Diese Ausnahmeregelungen für die Stadtteile Mümmelmannsberg, Wilhelmsburg, Steilshoop und Neu-Allermöhe stammen größtenteils aus dem Jahr 1977 und betreffen ca. 7.000 geförderte Wohnungen. Damals hatte Hamburg noch knapp 400.000 Sozialwohnungen, heute sind es weniger als 80.000, obwohl in der Zwischenzeit mehr als 200.000 Menschen zugezogen sind. Damit sind derzeit über 8% der geförderten Wohnungen von der Belegung freigestellt und stehen unabhängig von den Einkommensverhältnissen allen Hamburger:innen zur Verfügung. Gleichzeitig haben über 350.000 Hamburger Haushalte einen Rechtsanspruch auf eine Sozialwohnung.
Rechtsanwalt Paul-Hendrik Mann vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG fordert daher: „Freistellungsgebiete sind nicht mehr zeitgemäß. Allein über die Fluktuation der Mieter:innen werden jährlich gut 300 Wohnungen frei und könnten mit berechtigten Wohnungssuchenden belegt werden, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.“
Rechtsanwalt Marc Meyer vom Mieterverein MIETER HELFEN MIETERN ergänzt: „Der aktuelle Bestand an günstigen geförderten Wohnungen in Hamburg ist vollkommen unzureichend. Es ist daher nicht weiter hinnehmbar, dass fast 10% dieser Wohnungen nicht denjenigen zur Verfügung stehen, für die sie einmal gebaut wurden.“
Die Freistellungsregelungen für die vier Gebiete wären bereits zum 31.Dezember .2020 ausgelaufen. Das „Hamburger Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik“ (bestehend aus Diakonie, Caritas, Mieter helfen Mietern e.V. und STATTBAU) forderte zur Verbesserung der Situation der ca. 13.000 unversorgten Haushalte vordringlich Wohnungssuchender, daher schon im Herbst 2020 öffentlich das Auslaufen der Freistellungen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen entschied sich jedoch für eine Verlängerung aller Freistellungen bis zum 30. Juni 2021, um einen internen Abwägungsprozess zwischen dem Versorgungsauftrag und der „Bedeutung einer Nichtverlängerung für die weitere Quartiersentwicklung“ abzuschließen.
Dazu stellt Rechtsanwalt Bernd Vetter fest: „Die Freistellungen dürfen nicht verlängert werden. Es ist nicht erkennbar, dass dadurch soziale Probleme entstehen werden. Bei Bedarf können Vermieter:innen über eine entsprechende Belegungspolitik und Kooperationsverträge mit der Stadt und letztere über den Ausbau sozialer Infrastruktur, diese entschärfen.“
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