„Die Einstapelung darf nicht zum Experiment mit ungewissem Ausgang auf Kosten von Menschen und Umwelt im Werrarevier werden“, forderte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Eine Einstapelung von Prozessabwässern in der Grube Springen darf nur genehmigt werden, wenn alle Fragen zur Standsicherheit der Stütz- und Sicherheitspfeiler und zur langfristigen, druckfesten Kapselung der eingestapelten Lauge zweifelsfrei gelöst sind. Außerdem muss die dauerhafte Rückholbarkeit der Laugenabwässer aus der Grube zur Auflage für eine eventuelle Genehmigung der Einstapelung gemacht werden.“
Nach Einschätzung des BUND Thüringen könne bisher nicht ausgeschlossen werden, dass die Lauge die Salzpfeiler, die das Bergwerk stützen, lösen und langfristig zerstören. Das könne Gebirgsschläge zur Folge haben oder zum Übertritt von Lauge in die Untertagedeponie Herfa-Neurode führen.
„Es darf nicht noch einmal wie bereits bei der Laugenverpressung in den Untergrund eine kollektive Verantwortungslosigkeit organisiert werden“, sagte Vogel. „K+S muss bei der Einstapelung von Salzlauge ausreichende Sicherheitsleistungen für auftretende Berg- und Umweltschäden leisten.“
Das Unternehmen K+S plant, Produktionsabwässer des Werkes Werra ab 2022 über eine untertägige Rohrleitung in der Grube Springen einzustapeln. Rund 1,4 Millionen Kubikmeter Salzabwässer pro Jahr sollen auf diesem Weg entsorgt werden. Ab 2028 sollen die Produktionsabwässer des Werkes Werra vollständig in der Grube Springen eingestapelt werden.
Vogel: „Wir sprechen hier nur über die Produktionsabwässer. Die Haldenwässer der Kalihalden sollen auch über 2027 hinaus in die Werra eingeleitet werden. Die Einleitung in die Grube Springen trägt folglich nicht zu einer wesentlichen Entlastung der Umwelt in Zusammenhang mit dem Kalibergbau im Werrarevier bei.“
Im Jahr 2016 hatten die Bundesländer entlang von Werra und Weser sich im „Bewirtschaftungsplan Salz“ auf eine Reduktion der Salzeinleitung zwischen 2022 und 2027 verständigt, damit wie von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie gefordert, ab 2028 der gute ökologische Zustand erreicht wird. Mit seinem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis vom April 2020 für die Jahre 2021 bis 2027 hatte das Unternehmen jedoch deutlich höhere Salzeinleitungen beantragt, als die amtliche Planung zulässt.
„Die viel zu hohe Salzbelastung der Werra wird – trotz der aktuellen Diskussion um die Einstapelung von Produktionsabwässern in die Grube Springen – auch über 2027 hinaus fortgesetzt“, so Vogel. „Gleichzeitig entstehen mit der Erweiterung der Rückstandshalden ‚Ewigkeitslasten‘, deren Folgen für unsere Enkel und Urenkel noch gar nicht abzusehen sind.“
Vogel: „In spätestens 40 Jahren wird der Kalibergbau ein Ende haben. Die riesigen, ungelösten Umweltprobleme, welche im Werrarevier bereits entstanden sind, bleiben jedoch bestehen. Wir fordern die Thüringer Landtagsabgeordneten auf, sich die Frage zu stellen: ist das Risiko noch zu verantworten, nachfolgenden Generationen mit der Einstapelung von Prozesswässern in der Grube Springen ein weiteres nicht lösbares Umweltproblem aufzubürden?“
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