Mit der neuen Landingpage steuerberater-morgen.de gibt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) den Startschuss für ihre Imagekommunikation 2021 unter dem Motto „Steuerberater*in für Morgen“. Kern dieses Vorhabens ist, den Berufsstand dazu zu animieren, das Portfolio der Beratungstätigkeiten um vereinbare Tätigkeiten zu erweitern und eine Digitalisierungsstrategie für die Kanzlei zu entwickeln, um so zukunftsfest aufgestellt zu sein. Denn auch nach der Corona-Krise geht der Wettlauf mit der fortschreitenden Automatisierung des Beratungs- und Deklarationsauftrags weiter.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Die Corona-Krise hat vielen Unternehmen vor Augen geführt, wie wichtig es ist, kompetent, verlässlich und vertrauensvoll beraten zu werden. Unser Berufsstand hat hier eine tolle Arbeit geleistet. An dieses Vertrauen gilt es auch nach Corona anzuknüpfen und die umfassende Beratung fortzuführen.“

Um Interessierten zu zeigen, was zu tun ist und dass es nicht viel Aufwand bedeutet, stellt die BStBK auf steuerberater-morgen.de Informationsmaterialen wie bspw. Flyer sowohl für den Berufsstand als auch für Mandant*innen bereit. Gestartet wird mit den Themen „Betriebswirtschaftliche Beratung“ und „Krisen- und Sanierungsberatung“.

Insbesondere bei der „Krisen- und Sanierungsberatung“ gibt es neue Entwicklungen: Das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sieht mit den Restrukturierungsbeauftragten und der Sanierungsmoderation auch zwei neue Tätigkeiten für Steuerberater*innen vor. Um den Berufsangehörigen einen Überblick auch zu den berufsrechtlichen Regelungen zu geben, erweitert die Bundessteuerberaterkammer ihre Hinweisreihe zu den vereinbaren Tätigkeiten um „Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter nach dem StaRUG“. Zeitgleich sind die bestehenden Hinweise für die Tätigkeit als Sanierungs- und Insolvenzberater*in, als Insolvenzverwalter*in und Sachwalter*in aktualisiert worden.

Diese Hinweise sind ebenfalls auf steuerberater-morgen.de veröffentlicht.

Über Bundessteuerberaterkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit über 100.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

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