Viele Menschen arbeiten in diesen Zeiten von zu Hause aus im Home-Office, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Dabei stellen Arbeitgeber teilweise Laptops und weiteres Arbeitsmaterial zur Verfügung. Doch wie sieht es mit dem Arbeitszimmer, dem Strom, den Online-Kosten und weiteren Arbeits-Materialien aus? Lassen sich diese Kosten auch von der Steuer absetzen? Antworten auf diese Fragen gibt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). 

Home-Office im häuslichen Arbeitszimmer ist grundsätzlich von der Steuer absetzbar. „In der Steuererklärung kann man dabei Werbungskosten von bis zu 1.250 Euro ansetzen“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Es gibt jedoch einige gesetzliche Hürden, die vor der steuerlichen Absetzung zu überwinden sind“, weiß der Experte. So muss zum Beispiel das Arbeitszimmer ein separater Raum sein, kein Durchgangszimmer und keine Ecke im Wohnzimmer. Dieser Raum darf dann auch fast nur für berufliche Zwecke verwendet werden. Es darf sich beispielsweise auch kein Kühlschrank oder ein Bett darin befinden.  

Weitere Kosten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit können im Home-Office auch zu Corona-Zeiten von der Steuer abgezogen werden. Freilich ist dabei jeder einzelne Posten zu belegen. So können zum Beispiel Miet- und Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden. Auch Wohngebäude- und Hausratversicherungen können anteilig eingebracht werden. Des Weiteren sind Telefon- und Internetkosten abzugsfähig. Diese sind dann in den Werbungskosten mit anzugeben.  

Weitere Informationen rund um das Thema „Home-Office und Corona-Virus – steuerliche Aspekte“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

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