Michael Pollmann, Umweltstaatsrat und Aufsichtsratsvorsitzender der SRH: „Schrottreife und offensichtlich aufgegebene Fahrräder im öffentlichen Raum sind ein Ärgernis. Sie blockieren nicht nur die knappen Abstellmöglichkeiten, in vielen Fällen wäre es besser und auch möglich, die Räder gezielt zu verschenken oder sie zu reparieren – das wäre nachhaltig und verantwortungsvoll im Umgang mit unseren wertvollen Ressourcen. Schade, wenn manche Menschen es sich allzu einfach machen und ihr altes Rad im öffentlichen Raum stehen lassen. Mit unserer heutigen Aktion zeigen wir, wie wichtig die Markierung und Entfernung von Schrotträdern in ist. Das gehört zur täglichen Arbeit der beteiligten Akteure und ist geübte Praxis der guten Zusammenarbeit von Stadtreinigung Hamburg, Bezirksämtern und Polizei.“
SRH-Geschäftsführer Holger Lange: „Im Jahr 2017 entfernte die SRH rund 4.050 Schrotträder aus dem öffentlichen Raum, im Jahr 2018 waren es bereits knapp 4.600. Im Jahr 2019 kamen wir schon auf 4.850 und im vergangenen Jahr waren es mehr als 5.700 Schrotträder. Gemeldet werden uns etwa 40 Prozent mehr Schrotträder, aber etliche Fahrräder werden zwischenzeitlich von den Besitzer*innen entfernt, einige Räder sind zusammen mit anderen intakten angeschlossen, so dass wir sie stehen lassen müssen. Schrotträder können übrigens wie jede andere wilde Müllablagerung über unsere App gemeldet werden. Es gibt sie kostenlos im App Store oder Play Store. Einfach in der Suche ‚Stadtreinigung‘ eingeben.“
Bezirksamtsleiter Falko Droßmann: „Auch wenn die City nun nicht gerade für viele umherstehende Schrotträder bekannt ist: Jedes ist eines zu viel. Meine Mitarbeiter*innen vom Fachamt Management des öffentlichen Raums – Ordnungswidrigkeiten beschäftigen sich den ganzen Tag damit, dass Hamburg-Mitte ein lebenswerter Bezirk bleibt. Denn Hamburg-Mitte ist ja nicht nur die City mit ihren Einkaufsstraßen. In diesem Bezirk leben mehr als 300.000 Menschen, die sich hier wohl fühlen wollen und sollen.“
Das Verfahren:
Stellen Polizei oder Mitarbeiter*innen der Bezirksämter fest, dass ein Fahrrad offensichtlich schon lange an einer Stelle steht, die Verkehrssicherheit gefährdet oder selbst verkehrsuntauglich ist, kennzeichnen sie das Rad mit einem roten Aufkleber, auf dem eine Frist vermerkt ist. Mindestens 14 Tage lang haben die Eigentümer*innen die Möglichkeit, das Rad zu entfernen. Es reicht dabei nicht, nur den Aufkleber abzureißen. Nach Ablauf der Frist entsorgt die SRH das gekennzeichnete Fahrrad im Auftrag der Polizei oder des Bezirksamtes. Bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann eine Verschrottung innerhalb von 24 Stunden angeordnet werden.
Links zum Thema:
- Clip auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=UuWXt_LRQWo
- Grafik über den Lebenszyklus eines Fahrrads: https://www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/strassenundwege/Fahrradschrott/
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