Der Vorsitzende des DGB Sachsen Markus Schlimbach sagte zum heute vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt 2021/2022:

„Es ist gut, dass in Sachsen ein Sparhaushalt abgewendet werden konnte. Corona hat viele Baustellen bei öffentlichen Dienstleistungen und im Bildungssystem offengelegt, in die stärker investiert werden muss. Gleichzeitig sind die Zukunftsaufgaben im Zusammenhang mit dem Strukturwandel und der Transformation nicht kleiner geworden. Die Gründung und Errichtung des Zentrums für Fachkräftesicherung und gute Arbeit (ZEFAS) begrüßen wir ausdrücklich. Im Doppelhaushalt werden wichtige Akzente gesetzt, eine mutige Investitionsoffensive ist er aber nicht“.

Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts müsse nun schleunigst der Blick auf die Jahre ab 2023 gerichtet werden. Die unflexible in der sächsischen Verfassung festgeschriebene Schuldenbremse und die viel zu kurzen Tilgungsfristen seien ein Risiko für die Entwicklung in den kommenden Jahren.

„Wenn Sachsen seine aberwitzig restriktive Schuldenbremse nicht grundlegend ändert und die viel zu kurzen Tilgungsfristen von lediglich 8 Jahren nicht verlängert, droht ab 2023 ein massives Sparprogramm. Sachsen hat 6 Milliarden € Corona-Schulden aufgenommen und müsste ab 2023 jedes Jahr 1 Mrd. Euro tilgen. Damit drohen massive Einsparungen im sozialen und kulturellen Bereich, beim Personal und bei Investitionen. Die Schuldenbremse wird zu einer massiven Investitionsbremse. Wir fordern, den Sonderweg Sachsens zu beenden und die Tilgungsfrist entsprechend den Regelungen in NRW auf 50 Jahre zu verlängern“, sagte Schlimbach.

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