Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis Ende März 2022 einen Corona-Bonus von insgesamt 1.500 Euro zukommen lassen. Die einmalige Sonderzahlung kann zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden und sie ist steuer- und beitragsfrei und soll der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Pandemie dienen. Bisher galt eine Frist von Ende Juni diesen Jahres. Arbeitnehmer, die bereits den Bonus erhalten haben, dürfen ihn kein weiteres Mal in Anspruch nehmen. Aber nach Auskunft der ARAG Experten ist es auch möglich, die Summe in mehreren Teilbeträgen auszuzahlen.
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