Der Anteil der Erneuerbaren Energien müsse so festgelegt werden, dass er die Minderung der Treibhausgas-Emissionen effizient unterstützt. „Für das Jahr 2030 bedeutet das neue Minderungsziel einen EU-weiten Anteil von mindestens 45 Prozent Erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch. Dafür braucht es verbindliche Ausbau-Ziele für Erneuerbare Energien auch auf der nationalen Ebene“, so Peter weiter. Außerdem müssten bestehende administrative und regulatorische Hürden beseitigt werden. „Genehmigungsverfahren, Ausschreibungen, Finanzierungsinstrumente und Marktdesign müssen auf ein auf Erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem ausgerichtet werden. Bürgerenergiekonzepte wie Energy Sharing und Community Modelle haben dabei eine wichtige Rolle und steigern auch die öffentliche Unterstützung für die Energiewende“, so Peter. Schließlich sei es unabdingbar, dass nur Erneuerbare Energien und Technologien gefördert werden. „Auf keinen Fall dürfen in die Richtlinie Anreize für die Nutzung von fossiler oder atomarer Energie aufgenommen werden – auch nicht als „Brücke“. Es geht darum, die Transformation hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien beschleunigt voranzutreiben und so den Klimaschutz und regionale Wertschöpfung zu fördern“, so Peter abschließend.
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten auf diese Weise 30 000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5 000 Unternehmen, 316 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.
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