Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht einen Windenergieanlagen-Mindestabstand von 1.000 Metern in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Geltungsbereich von Außenbereichs-Satzungen vor. „Damit macht die Landesregierung von der mit der Änderung des Baugesetzbuches eröffneten Möglichkeit zur Konkretisierung von Mindestabständen von Windrädern zu Wohngebäuden besonders restriktiv Gebrauch“, so Jansen. Faktisch bedeute das, dass der Neubau von Windrädern aber auch das Repowering von Altanlagen massiv eingeschränkt würde. Der BUND lehnt pauschale Mindestabstände für Windenergieanlagen ab. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz biete genügend Regelungen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern. Während Kohlegroßkraftwerke wie Datteln 4 in nur 450 Meter oder ein 200 Meter tiefer Braunkohlentagebau bis auf 100 Meter an Siedlungen heranrückten, werde die Windenergienutzung einseitig diskriminiert.
Die Landesregierung begründet dies mit der vermeintlich fehlenden Akzeptanz von Windenergieanlagen. Dabei belegen alle Umfragen eine überwältigende Zustimmung zum naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung als wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. „Die Landesregierung ignoriert leider die Fakten und bedient die Interessen einer kleinen aber lautstarken Minderheit von Windenergiegegnern und sogar Klimawandelleugnern“, konstatiert der BUND-Sachverständige Jansen.
Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht des BUND nur ein kleiner Fortschritt, dass die Landesregierung ihren ursprünglich noch restriktiveren Gesetzentwurf aufgrund der Proteste dagegen zurückgezogen hatte. Ursprünglich war ein genereller 1.000 Meter-Abstand von Windenergieanlagen selbst zu allen Kleinstsiedlungen im Außenbereich geplant. Der BUND und die Kampagnenplattform Campact hatten einen Online-Appell gegen das Windkraft-Verbot gestartet, den inzwischen mehr als 65.000 Menschen unterzeichnet haben.
„Mit der neuen Regelung rücken selbst die wenig ambitionierten Ziele zur Erhöhung der installierten Windenergie-Leistung von heute etwa 6 Gigawatt auf 10,5 Gigawatt in 2030 in weite Ferne“, sagt der BUND-Experte Jansen. Im Jahr 2020 waren in NRW lediglich 0,3 Gigawatt zugebaut worden. Für eine Klimaneutralität bis 2045 ist hingegen der Zubau von jährlich etwa 1 GW an Windenergie-Leistung erforderlich.
Der BUND erwartet von der Landesregierung, die zahlreichen Beschränkungen für die Windenergie zurückzunehmen. Dazu gehöre auch, die über den Landesentwicklungsplan erfolgte Abschaffung der regionalplanerischen Steuerung des Windenergie-Ausbaus zu revidieren. Damit werde die Konflikt-Bewältigung auf die kommunale Ebene verlagert, was zu Blockaden und Verzögerungen führe. Auch der weitgehende Ausschluss der Errichtung von Windrädern selbst in großflächig abgestorbenen Nadelholzplantagen müsse aufgehoben werden. Seitens des BUND ist eine Normenkontrollbeschwerde gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans anhängig.
Hinweis: Die BUND-Stellungnahme zur Landtagsanhörung finden Sie …hier. Die Landtags-Anhörung startet am 31. Mai um 14 Uhr und wird im Livestream übertragen (Anmeldung: https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles-presse/parlaments-tv/antrag-auf-zugang-zum-livestream.html?id=1114320). Weitere Infos: www.bund-nrw.de/windenergie.
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