Zur heutigen Berichterstattung des „Spiegel“ zur Betroffenenpartizipation in der evangelischen Kirche äußert sich der Sprecher des Beauftragtenrates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Schutz vor Sexualisierter Gewalt, Landesbischof Christoph Meyns, wie folgt:
„Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist für die evangelische Kirche zentral und unverzichtbar. Mit Sorge haben wir wahrgenommen, dass innerhalb kurzer Zeit fünf der ursprünglich zwölf Mitglieder des Betroffenenbeirats zurückgetreten sind. Zudem wurde aus dem Gremium heraus selbst ein Antrag auf Auflösung gestellt. Deshalb führt der Beauftragtenrat zurzeit Gespräche sowohl mit den zurückgetretenen als auch den verbliebenen Mitgliedern des Betroffenenbeirats, um Partizipation von Betroffenen an den laufenden Prozessen zu gewährleisten und die Betroffenenbeteiligung auch langfristig sicherzustellen. Die Evangelische Kirche ist auf das Erfahrungswissen der Betroffenen angewiesen und will sie weiterhin konsequent beteiligen. Dafür müssen wir gerade auch mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Perspektiven von Betroffenen die bisherigen Erfahrungen auswerten und die Formen überprüfen, ggf. auch weiterentwickeln. Wir bitten um Verständnis, dass aus diesen laufenden Gesprächen nicht berichtet werden kann.“
Hintergrund:
Der Betroffenenbeirat war im August 2020 von der EKD berufen worden, um in strukturierter Art und Weise Perspektiven und Haltungen Betroffener sexualisierter Gewalt in die laufenden Entscheidungsprozesse einzubinden. Vorangegangen war ein Auswahlprozess, der sich an dem Verfahren des UBSKM bei der Einrichtung seines Betroffenenrates orientierte. Der Betroffenenbeirat ist derzeit an allen laufenden Prozessen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie beteiligt.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
www.ekd.de/missbrauch
„Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist für die evangelische Kirche zentral und unverzichtbar. Mit Sorge haben wir wahrgenommen, dass innerhalb kurzer Zeit fünf der ursprünglich zwölf Mitglieder des Betroffenenbeirats zurückgetreten sind. Zudem wurde aus dem Gremium heraus selbst ein Antrag auf Auflösung gestellt. Deshalb führt der Beauftragtenrat zurzeit Gespräche sowohl mit den zurückgetretenen als auch den verbliebenen Mitgliedern des Betroffenenbeirats, um Partizipation von Betroffenen an den laufenden Prozessen zu gewährleisten und die Betroffenenbeteiligung auch langfristig sicherzustellen. Die Evangelische Kirche ist auf das Erfahrungswissen der Betroffenen angewiesen und will sie weiterhin konsequent beteiligen. Dafür müssen wir gerade auch mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Perspektiven von Betroffenen die bisherigen Erfahrungen auswerten und die Formen überprüfen, ggf. auch weiterentwickeln. Wir bitten um Verständnis, dass aus diesen laufenden Gesprächen nicht berichtet werden kann.“
Hintergrund:
Der Betroffenenbeirat war im August 2020 von der EKD berufen worden, um in strukturierter Art und Weise Perspektiven und Haltungen Betroffener sexualisierter Gewalt in die laufenden Entscheidungsprozesse einzubinden. Vorangegangen war ein Auswahlprozess, der sich an dem Verfahren des UBSKM bei der Einrichtung seines Betroffenenrates orientierte. Der Betroffenenbeirat ist derzeit an allen laufenden Prozessen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie beteiligt.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
www.ekd.de/missbrauch
Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:
www.Anlaufstelle.help
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Telefon: +49 (511) 2796-0
Telefax: +49 (511) 2796-777
http://www.ekd.de
Ansprechpartner:
Carsten Splitt
PR
Telefon: +49 (511) 2796-269
E-Mail: carsten.splitt@ekd.de
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E-Mail: carsten.splitt@ekd.de
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