Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat der Radio Teddy GmbH & Co. KG für zehn Jahre die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des 24-stündigen Hörfunkvollprogramms „Radio Teddy Hamburg“ für die Region Hamburg erteilt. Zielgruppe sind Kinder im Alter von vier bis elf Jahren und deren Familien. Das Programm soll über das Internet und über den zukünftigen zweiten DAB+ Multiplex in Hamburg verbreitet werden.

Der Medienrat hat zudem die Satzung zu europäischen Produktionen erlassen. Grundlage hierfür ist § 77 Satz 4 Medienstaatsvertrag (MStV). Danach ist künftig auch für Anbieter von fernsehähnlichen Telemedienangeboten eine Quote für europäische Film- und Fernsehproduktionen vorgesehen. Hierdurch soll die Vielfalt des europäischen Raums und die Produktion europäischer Werke gefördert werden. Pro Halbjahr ist ein Anteil europäischer Produktionen in Höhe von mindestens 30 Prozent des Gesamtangebots vorgesehen. Die Satzung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft, sofern alle Landesmedienanstalten zustimmen.  

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