Am virtuellen Spieltisch im Online-Casino hatte ein Spieler im Laufe der Zeit knapp 44.000 Euro verloren. Das Blatt hat sich für ihn jetzt noch zum Guten gewendet. Die Anbieterin des Online-Glücksspiel, die Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd mit Sitz in Malta, muss ihm die Verluste bis auf den letzten Cent erstatten. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 3. Mai 2021 entschieden (Az.: 14 O 8780/20).

„Laut Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Viele Anbieter lassen sich davon aber nicht abschrecken und bieten das Glücksspiel im Internet trotz des Verbots an. Das hat zur Folge, dass die Spieler ihr verlorenes Geld vom Anbieter zurückfordern können, wie jetzt auch die Deutsche Lotto und Sportwetten erfahren hat“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der das Urteil erwirkt hat.

Der Spieler in dem zu Grunde liegenden Fall hatte über die deutschsprachige Webseite www.lottoland.com an Glücksspielen im Internet teilgenommen. Die Anmeldungen erfolgten jeweils über seinen Computer oder sein Smartphone. Er hielt sich dabei nie im Ausland oder Schleswig-Holstein, wo das Online-Glücksspiel teilweise erlaubt ist, auf. Die Abbuchungen seiner Spieleinsätze erfolgten über sein in Deutschland geführtes Girokonto oder über seine Kreditkarte. Im Laufe mehrerer Jahre verspielte er knapp 44.000 Euro.

Als er erfuhr, dass das Online-Glücksspiel in Deutschland illegal ist, erklärte er im Dezember 2020 den Widerruf aller mit der beklagten Anbieterin geschlossenen Spielverträge und forderte die Rückzahlung seines verlorenen Geldes.

Seine Klage hatte Erfolg. Da das Online-Glücksspiel in Deutschland illegal ist, seien die Verträge über die Teilnahme an dem von der Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd. betriebenen Online-Glücksspielen nichtig. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückzahlung, so das Gericht.

„Das Internet-Verbot ist für die Spieler oft die letzte Chance auf Wiedererlangung ihrer oft existenzbedrohenden finanziellen Verluste, verursacht durch die illegalen Online-Casinobetreiber. Aufgrund des Verbots können sie ihre Verluste vom Anbieter des Online-Glücksspiels zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

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