Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung über das Mietspiegelreformgesetz. Mit dem Gesetz sollen die Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel verbessert und dazu den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Zudem will die Bundesregierung zugunsten einer breiteren Datenbasis eine Auskunftspflicht für die Befragungen zum Mietspiegel einführen. Der Bindungszeitraum von Mietspiegeln soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Deutschland braucht zuverlässige Mietspiegel, die zu mehr Rechtssicherheit zwischen Vermietern und Mietern beitragen. Statt immer mehr Gegeneinander ist beim Wohnen mehr Miteinander und ein langfristig ausgewogenes Vermieter-Mieter-Verhältnis grundlegend wichtig. Um das zu sichern, sind auch klare und verlässliche Grundsätze zur Erstellung der Mietspiegel notwendig. Wir begrüßen, dass mit der Mietspiegelreform die Datenbasis verbreitert und der qualifizierte Mietspiegel gestärkt werden soll.

Fest steht: Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Abbildung der Situation auf dem Wohnungsmarkt und Aushängeschild des sozialen deutschen Mietrechts. Mietspiegel können und dürfen kein politisches Instrument zur Steuerung der Miethöhe sein. Deshalb lehnen wir es ab, den Mietspiegel durch die geplante Verlängerung von Betrachtungszeiträumen als Regulierungsinstrument zu nutzen.

Um die großen Herausforderungen von Klimaschutz, Demografie und digitalem Wandel beim Wohnen meistern zu können, sind jetzt und in den kommenden massive Investitionen notwendig.  Diese müssen gemeinsam geleistet werden. Eine starke Einschränkung der Einnahmeseite bei bestehenden Mietverhältnissen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete infolge des Mietspiegels ist eine Bremse für die Zukunftsfähigkeit des Wohnens. Statt immer mehr Bremsen, die Mietern wie Vermietern nur schaden, brauchen wir faire Regeln und ein wirksames Bündnis für den Bau und Erhalt bezahlbarer Wohnungen.“ 

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