Der organisierte Sport hat bei der bayerischen Politik erwirkt, dass der Freistaat Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes in seiner Landes-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umsetzt. Dies ist jetzt erfolgt: Training im Freien für unter 14-Jährige in Fünfergruppen ist auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt. 

BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Kleiner Schritt in die richtige Richtung“

Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.

„Das Festhalten an den strengeren Regelungen für den Sport in Bayern trotz einer Erleichterung im Bundesgesetz war für uns nicht nachzuvollziehen“, sagt der Präsident des BLSV, Jörg Ammon. „Das haben wir sehr deutlich gemacht. Die Politik ist unserer Forderung, wenigstens die zarten und maßvollen Erleichterungen aus dem Bundesgesetz auch in Bayern umzusetzen, nun nachgekommen.  Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.“

Mehr Informationen und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

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