Die BAGSO unterstützt deshalb den Vorschlag der Freiburger Rechtsanwälte Prof. Dr. Thomas Klie und Dr. Patrick Heinemann, den aktuellen Gesetzentwurf zu erweitern. Dem Absatz 4 des geplanten § 28b IfSG soll hinzugefügt werden: „Von den Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 ausgenommen sind Zusammenkünfte im privaten Raum von Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2 verfügen und in Senioren- und Behindertenheimen sowie in Einrichtungen des betreuten Wohnens für Senioren und Behinderte leben.“
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.
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