Vertreten durch die bekannten Rechtsanwälte Burkhard Benecken (Marl) und Dirk Giesen (Düsseldorf) hat der VW-Mitarbeiter eine Unterlassungsverfügung an den Vorstand der Audi AG in Ingolstadt geschickt. Auf Anfrage unseres Vereins erklärten die Anwälte Benecken & Giesen: „Unser Mandant fühlt sich durch das Gendern massiv gegängelt. Er ist entsetzt, dass die Audi AG von oben herab geradezu diktatorisch eine Sprache ihren Mitarbeitern verordnen will, die der Prüfung durch die amtliche Rechtschreibung nicht im Ansatz standhält“. Obwohl der Mandant nicht Mitarbeiter der Audi AG selbst ist, sei er nach Ansicht der Juristen gleichwohl abmahnbefugt: „Unser Mandant ist in verschiedenen VW-Gremien tätig, die mit Mitarbeitern der Audi AG in ständigem Kontakt & Austausch stehen. Er ist daher von diesem Gender-Unfug direkt betroffen und hat daher das erforderliche Rechtsschutzinteresse“, sagen Benecken & Giesen. Und wenn die Audi AG die Unterlassungserklärung nicht abgeben sollte ? „Dann gibt es postwendend einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Landgericht Ingolstadt“, so die Anwälte.
Der VDS unterstützt diese Unterlassungserklärung moralisch und finanziell. „Das Gendern ist kein natürlicher Sprachwandel“, so Krämer, „es ist ein ideologisch gefärbter Versuch, Menschen zu einer Sprache zu zwingen, die sie im Alltag nicht sprechen.“ Dass neben Unternehmen auch verstärkt Medien, Universitäten und Stadtverwaltungen auf diesen Zug vermeintlicher Geschlechtergerechtigkeit aufsprängen, sei peinlich – und vor allem trage Gendern nicht dazu bei, die Position von Frauen und anderen oft benachteiligten Gruppen tatsächlich zu verbessern. „Menschen, die die deutsche Sprache korrekt sprechen und denen an einer flüssigen Kommunikation ohne nicht dazugehörenden Zeichen gelegen ist, werden als rückwärts gewandt wahrgenommen und in die rechte Ecke gestellt – damit muss endlich Schluss sein“, sagt Krämer, „es darf nicht sein, dass Mitarbeiter gezwungen werden, eine Sprache zu nutzen, die es schlichtweg nicht gibt.“ Auch Studenten, die verstärkt – wie in Kassel – zum Gendern genötigt werden, können sich an den VDS wenden, wenn sie wegen fehlenden Genderns eine schlechtere Note bekommen haben.
Verein Deutsche Sprache e.V.
Hohes Feld 6
59174 Kamen
Telefon: +49 (2307) 2016931
Telefax: +49 (2307) 9162448
http://www.vds-ev.de/
Telefon: +49 (231) 794852-0
Fax: +49 (231) 794852-1
E-Mail: presse@vds-ev.de