Knapp 7.000 Euro hatte ein Spieler beim Glücksspiel im Online-Casino verloren. Nun hat sich das Blatt für ihn gewendet. Mit Urteil vom 13. April 2021 hat das Landgericht Mosbach entschieden, dass die TSG Interactive Gaming Europe Limited ihm jeden Cent ersetzen muss (Az. 1 O 378/20). Die Gesellschaft mit Sitz in Malta hatte das Glückspiel im Internet über die Seite pokerstars.eu angeboten. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erwirkt.

„Glücksspiel im Internet ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Daher hätte die TSG Interactive Gaming Europe ihre Online-Glücksspiel unter der Domain pokerstars.eu in Deutschland überhaupt nicht anbieten dürfen. Deshalb muss sie unserem Mandanten nun seine Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Von dem Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland wusste der Kläger nichts. Er spielte über einen längeren Zeitraum über die deutschsprachige Domain pokerstars.eu im Online-Casino. Er spielte zu Hause und machte seine Einsätze über den Computer in seiner Wohnung in Baden-Württemberg. Die Ausnahmeregelungen für legales Online-Glücksspiel in Schleswig-Holstein kamen daher nicht in Betracht.

Im Laufe der Zeit summierten sich die Verluste, die der Kläger bei den virtuellen Casino-Spielen erlitt, auf knapp 7.000 Euro. Das Geld verlangte er nun von der TSG Interactive Gaming Europe zurück.

Die Klage hatte am LG Mosbach Erfolg. Die TSG Interactive Gaming Europe habe in Baden-Württemberg Online-Glücksspiele angeboten, obwohl diese dort gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrags verboten sind. Dadurch habe sie auch die Einsätze des Klägers unrechtmäßig erhalten und müsse die Verluste erstatten, so das Gericht.

„Die Anbieter von Online-Glücksspielen haben ihren Sitz in der Regel nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland, z.B. Malta. Obwohl sie wissen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, bieten sie es leicht zugänglich an. Dieser Verstoß gegen geltendes Gesetz kann für die Spieler zur Chance werden, ihre verlorenen Einsätze zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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