Es zeichnet sich ab: Die Überbrückungshilfe III soll bis Ende des Jahres verlängert werden. WP/StB Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), lobt diesen Schritt: „Die verlängerte Unterstützung ist wichtig und richtig! Bereits jetzt ist absehbar, dass die Pandemie im Sommer nicht vorbei ist. Besondere Zeiten wie diese erfordern ebenso besondere Maßnahmen.“ Gleichzeitig mahnt er nachdrücklich, die Auswirkungen auf den Kanzleialltag der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe nicht aus dem Blick zu verlieren.

„Die Verlängerung der Überbrückungshilfe wird erneut enorme personelle Kapazitäten binden und die Kanzleiabläufe durchschütteln. Wir stehen mit unseren Mandanten nach wie vor in der Bearbeitung der laufenden Hilfen. On top müssen wir bald mit den aufwendigen Schlussrechnungen für die verschiedenen Hilfspakete beginnen. Das Tagesgeschäft der kleinen und mittleren Kanzleien läuft leider immer noch nicht in geordneten Bahnen.“, so Elster. Auch abseits der Überbrückungshilfen sei der Beratungsaufwand weiterhin hoch. So etwa durch die bis Jahresende verlängerten Bezugszeiten von Kurzarbeitergeld. Kurzum: Der Berufsstand sei gefordert wie nie.

In der Konsequenz bedeutet das für den DStV-Präsidenten: „Verfahrensrechtliche Erleichterungen sind mit Blick auf die Erklärungs- und Offenlegungsfristen für das Wirtschaftsjahr 2020 unabdingbar. Nachdem sich die Finanzministerien von Bund und Ländern letztes Jahr äußerst schwergetan haben und erst der Bundestag uns gehört hat, appelliere ich: Die Zeit zum Handeln ist jetzt! Im Herbst gibt es aufgrund der Bildung der neuen Bundesregierung kaum Chancen für uns.“

Elster befürchtet: „Angesichts der Zusatzaufgaben dürfte für viele Kanzleien die pünktliche Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 kaum machbar sein. Auch die rechtzeitige Erstellung der Steuererklärungen 2020 wird zum Problem.“ Er fordert daher: „Kanzleien benötigen Entlastung bis 30.6.2022! Dazu zählt zum einen die Verschiebung der Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften. Zum anderen die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 bis zu diesem Zeitpunkt. Beide Maßnahmen haben sich bereits in diesem Jahr bewährt.“

Der Berufsstand leiste seit Beginn der Pandemie einen riesigen Beitrag zur Krisenbewältigung und trage damit maßgeblich zur Rettung der Wirtschaft bei. Entgegenkommende verfahrensrechtliche Erleichterungen wieder bis auf den letzten Drücker hinauszuschieben, sei nicht angebracht. Elster fordert die Politik auf, frühzeitig planbare Verhältnisse zu schaffen.

Über Steuerberater-Verband e.V. Köln

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 gegründet. Heute sind über 3.400 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften Mitglieder des Verbandes.

Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 15 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.

Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.

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