Zum Beginn der Obstbaumblüte weist der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die hohe ökologische Bedeutung der heimischen Streuobstwiesen hin und fordert dringlich deren gesetzlichen Schutz. Streuobstwiesen mit ihren hochstämmigen Obstbäumen und dem nur extensiv genutzten Grünland seien wertvolle und vielfältige Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. „Vor allem Vögel, Käfer, Schmetterlinge und Kleinsäuger profitieren im Jahresverlauf von dem reichhaltigen Angebot an Blüten, Höhlen und herabfallenden Früchten“, so Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. Doch ein Großteil der Obstwiesen in NRW ist gefährdet. „Dies kann der beherzte ehrenamtliche Einsatz vieler Naturschützer*innen und derjenigen, die Ihre Obstwiesen mit viel Engagement pflegen, allein nicht abwenden. Neben positiven Anreizen zum Erhalt dieser Lebensräume brauchen wir deshalb einen wirksamen gesetzlichen Schutz, wie wir ihn auch für andere Lebensräume kennen. Doch dieser ist in NRW komplett vermurkst.“

Die BUND-Kritik entzündet sich an der seit Jahren „völlig unbefriedigenden und praxisuntauglichen“ Rechtslage: Seit dem Jahr 2016 gewährt das Landesnaturschutzgesetz Streuobstwiesen erst dann Schutz, wenn ihre Gesamtfläche zuvor um mindestens weitere fünf Prozent zurückgegangen ist. Diese Regelung, die eine weitere Zerstörung von Lebensräumen zur Voraussetzung für ihren späteren Schutz macht, bewertet der BUND als grob naturschutzwidrig. Eine vom Land in Auftrag gegebene Erfassung der NRW-Streuobstbestände soll den Ausgangsstatus erheben und Rückgänge dokumentieren, doch auch heute – viereinhalb Jahre später – ist diese noch immer nicht abgeschlossen und kein Ende in Sicht. „Das Umweltministerium als oberste für den Naturschutz verantwortliche Behörde ist somit außer Stande, Verluste der Obstwiesen beziffern und die Regelung im NRW-Naturschutzgesetz bleibt folgenlos. Der gesetzliche Schutz der Streuobstobstbestände im Land ist damit vollends gescheitert. Wir rufen die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser dazu auf, die Reißleine zu ziehen und den Fehler im Naturschutzgesetz zu korrigieren“, so Sticht. Doch bislang geschehe nichts.

Auch auf Bundesebene geht wenig voran. Der Ankündigung, im Rahmen des ‚Aktionsprogramms Insektenschutz‘ Streuobstwiesen gesetzlichen Schutz im Bundesnaturschutzgesetz zu gewähren und somit auch die Bestände in NRW zu schützen, wartet auch mehr als eineinhalb Jahre nach Kabinettsbeschluss noch immer auf Umsetzung. Die Beratungen des ‚Insektenpakets‘ der Bundesregierung verlaufen schwerfällig.

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