Die BUND-Kritik entzündet sich an der seit Jahren „völlig unbefriedigenden und praxisuntauglichen“ Rechtslage: Seit dem Jahr 2016 gewährt das Landesnaturschutzgesetz Streuobstwiesen erst dann Schutz, wenn ihre Gesamtfläche zuvor um mindestens weitere fünf Prozent zurückgegangen ist. Diese Regelung, die eine weitere Zerstörung von Lebensräumen zur Voraussetzung für ihren späteren Schutz macht, bewertet der BUND als grob naturschutzwidrig. Eine vom Land in Auftrag gegebene Erfassung der NRW-Streuobstbestände soll den Ausgangsstatus erheben und Rückgänge dokumentieren, doch auch heute – viereinhalb Jahre später – ist diese noch immer nicht abgeschlossen und kein Ende in Sicht. „Das Umweltministerium als oberste für den Naturschutz verantwortliche Behörde ist somit außer Stande, Verluste der Obstwiesen beziffern und die Regelung im NRW-Naturschutzgesetz bleibt folgenlos. Der gesetzliche Schutz der Streuobstobstbestände im Land ist damit vollends gescheitert. Wir rufen die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser dazu auf, die Reißleine zu ziehen und den Fehler im Naturschutzgesetz zu korrigieren“, so Sticht. Doch bislang geschehe nichts.
Auch auf Bundesebene geht wenig voran. Der Ankündigung, im Rahmen des ‚Aktionsprogramms Insektenschutz‘ Streuobstwiesen gesetzlichen Schutz im Bundesnaturschutzgesetz zu gewähren und somit auch die Bestände in NRW zu schützen, wartet auch mehr als eineinhalb Jahre nach Kabinettsbeschluss noch immer auf Umsetzung. Die Beratungen des ‚Insektenpakets‘ der Bundesregierung verlaufen schwerfällig.
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