Bezüglich der heutigen Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) fordert der BKK Dachverband, dass in diesem Gesetz diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation der GKV ergriffen werden:

„Bereits heute ist absehbar, dass die Gesetze der vergangenen Jahre, Ausgabensteigerungen durch Aufholeffekte nach der Pandemie und das Wegbrechen von Einnahmen die GKV im kommenden Jahr finanziell massiv unter Druck setzen werden. Dann wird auch nicht mehr auf Finanzreserven des Gesundheitsfonds oder bei den Krankenkassen zurückgegriffen werden können. Der Bund muss sich daher schon heute verpflichten, mit einem ausreichenden Zuschuss abrupte Beitragssatzsteigerungen zu Beginn 2022 zu verhindern“, fordert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Und er sagt weiter: „Die GKV hat außerdem mit den Beiträgen der Versicherten im Rahmen der Corona-Pandemie etliche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben übernommen, die eigentlich in der Zuständigkeit der Länder liegen. Sollen diese weiterhin von der GKV organisiert und erbracht werden, müssen auch über das Jahr 2022 hinaus verlässliche Bundeszuschüsse erfolgen.“

Im Zusammenhang mit der Pandemie sind Erleichterungen und Leistungserweiterungen bei den Zahlungen für das Kinderkrankengeld geregelt worden. Diese Mehrbelastungen treffen die einzelnen Krankenkassen unterschiedlich, je nach Versichertenstruktur und z.B. nach Wohnort der Versicherten. Daher sollte auch der im GVWG vorgesehene Ist-Ausgabenausgleich für das Kinderkrankengeld vorgezogen und bereits für das Ausgleichsjahr 2021 eingeführt werden.

Hierzu sagt Franz Knieps:

„Der vollständige Ausgleich der Krankengeldausgaben bei Erkrankung des Kindes unter den Krankenkassen wurde bereits gutachterlich empfohlen. Es spricht nichts dagegen, dieses Vorhaben statt 2023 bereits für das Jahr 2021 umzusetzen. Der Mehraufwand hierfür hält sich in Grenzen, entlastet die Kassen aber gezielter“.

Gegenstand des GVWG ist ferner, Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu korrigieren. Ansonsten würden im ambulanten ärztlichen Bereich Doppelvergütung für die Ärzte gezahlt. Die Betriebskrankenkassen sind sich mit dem Spitzenverband der Krankenkassen einig, dass das nun geplante Korrekturverfahren allerdings zu kurz greift. Nachbesserungen müssen z.B. beim Zeitraum des Korrekturverfahrens und hinsichtlich einer Kennzeichnungspflicht für TSVG-Fallkonstellationen erfolgen.

Ein drängendes Problem, das bislang nicht im GVWG adressiert wird, sind die Folgen aus der Ausgliederung der Pflege aus dem Vergütungssystem der Krankenhäuser. Diese Auslagerung hatte zum Ziel, dass Krankenhäuser künftig nicht mehr zu Lasten der Pflegehonorare Einsparungen vornehmen. Seither zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die sog. Pflegebudgets komplett.

Eine konkrete Definition dessen, was als Pflege jedoch separat zu finanzieren ist, erfolgt durch das Gesetz aber nicht.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gesetzlich Versicherten auch Krankenhausangestellte, die gar nicht pflegerisch tätig sind oder gar nicht die notwendige Qualifikation besitzen, auch noch aus dem Topf für Pflegekräfte bezahlen sollen. Demnächst bucht man der GKV wohl noch den Hausmeister als Pflegekraft. Das war so nicht vom Gesetzgeber gewollt. Spielball sind wieder einmal die Pflegekräfte, die Schwerstarbeit leisten und in deren Namen Krankenhäuser versuchen, sich finanziell zu optimieren. Hier muss dringend gesetzlich nachgebessert werden“, reklamiert Franz Knieps.

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