"Die Einführung einer App auf Rezept oder Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Versorgung der GKV ist nach wie vor innovativ und damit ein Feld, in dem wir viel lernen müssen", sagt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. "Auch aus Qualitätsgründen müssen wir aber die Entwicklung des neuen Leistungsbereichs nachvollziehen, darüber berichten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen können. Noch ist in dem Gesetz jedoch nicht angelegt, von den Herstellern sowie Krankenassen Daten zu aggregieren. Hier ist nachzubessern."
Knieps moniert ferner, dass der Erprobungszeitrahmen für die DiGAs derzeit auf 24 Monate statt maximal auf 12 Monate angelegt ist. Damit würde eine in medizinischer Hinsicht nicht geprüfte Anwendung Teil der Regelversorgung werden. Aus Qualitätsgründen sollte der Gesetzgeber hiervon dringend absehen.
Ein weiteres Augenmerk des Gesetzes liegt auf der Einführung Digitaler Pflegeanwendungen (DiPA). "Die Pflege auch endlich ins digitale Zeitalter zu befördern und auch hier Möglichkeiten digitaler Tools zu nutzen, ist richtig", sagt Knieps. "Dabei muss aber immer der Mensch im Vordergrund bleiben. Schwer vorstellbar ist eine Pflegeberatung allein durch technisch selbständig agierende Bots. Effektiver wäre hingegen eine Kombination aus persönlichen und digitalen Informations- sowie Beratungsangeboten. Zentral ist außerdem, dass sich die Aufnahmekriterien der Anwendungen in das DiPA-Verzeichnis an pflegesensitiven Parametern orientieren. Nur so können passgenaue, effiziente Lösungen entwickelt und unerwünschte Wirkungen vermieden werden."
Noch gänzlich unbeachtet ist in dem Gesetz, den Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung stärker in die elektronische Patientenakte (ePA) zu integrieren. "Die Digitalisierung ist die Chance schlechthin, diverse Sektoren miteinander zu vernetzen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die ePA, die für den Versicherten als Plattform für Versorgungs- und Präventionsthemen dient und damit zentral ist für deren Steigerung der Gesundheitskompetenz. Es wäre auch zu prüfen, in wie weit Angebote der Selbsthilfe integriert werden sollten. Spätestens im Rahmen eines Präventionsgesetzes sollten diese und weitere Aspekte der Digitalisierung adressiert werden", so Knieps.
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