Die Erziehungszeiten werden entweder der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. Für ein Jahr Kindererziehung wird so getan, als hätte der Elternteil 41.541 Euro verdient. Höchstens 85.200 Euro können für die spätere Rente angerechnet werden. Wer mehr als 43.659 Euro verdient – das ist der Differenzbetrag, muss auf einen Teil der Rentengutschrift verzichten. Der Griff zur Gehaltsabrechnung kann also auch der Griff zum Bonus sein: Bei wem kann der Bonus voll oder zum größten Teil angerechnet werden? Bis zu zwei Monate rückwirkend kann die Aufteilung beantragt werden.
Drei Kindererziehungsjahre pro Kind bringen derzeit eine Rentenerhöhung von 102,57 Euro.
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