Seit Anfang April werden internationale Adoptionen in Deutschland nur noch anerkannt, wenn sie über eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen abgewickelt wurden. Nach Auskunft der ARAG Experten haben Adoptiveltern neuerdings einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung nach einer Adoption. Gleichzeitig soll es mehr Aufklärung im Umgang mit der Adoption für Adoptiveltern, -kinder und deren leibliche Eltern geben. Darüber hinaus entfällt die Beratungspflicht vor einer Stiefkindadoption für lesbische Paare. Voraussetzung nach Information der ARAG Experten: Das zu adoptierende Kind einer Partnerin muss in den gemeinsamen Haushalt der Ehe oder verfestigten Lebensgemeinschaft hineingeboren werden.
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