Muskel- und Skeletterkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für Arbeitsausfall: Nach Angaben der DAK waren sie im Jahr 2019 für 21 Prozent der Krankheitstage verantwortlich. Dabei betrug die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit 18,4 Tage. „Seit 2001 ermöglicht die erste Leitmerkmalmethode „Heben und Tragen“ diese Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung noch genauer zu ermitteln. Heute stehen uns sechs Leitmerkmalmethoden zur Verfügung: Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, repetitive Tätigkeiten, Ganzkörperkräfte, Körperzwangshaltung und Körperfortbewegung. Sie können nun miteinander kombiniert werden und ermöglichen uns, Belastungen für das Muskel- und Skelettsystem sehr genau zu analysieren“, erklärt Andreas Kaulen, Arbeitsschutzexperte bei TÜV Rheinland.

Belastungen gezielt beurteilen

Grundlage für die Anwendung der Leitmerkmalmethode ist ein Einstiegsscreening. Es gibt der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Arbeitsmediziner einen Überblick über die körperlichen Belastungen im Unternehmen. Sind bestimmte Kriterien wie zum Beispiel das Tragen von Lasten über 3,5 Kilogramm erfüllt, ermöglicht die Leitmerkmalmethode eine genauere Betrachtung: Wie viele Vorgänge fallen pro Schicht an? Wie schwer sind die Lasten? Unter welchen Bedingungen werden die Arbeiten ausgeführt und muss dabei der Oberkörper verdreht werden? Die Antworten auf diese und andere Fragen werden als Punktwerte notiert und aufsummiert. „Ein Punktwert von über 100 bei der Leitmerkmalmethode bedeutet Gesundheitsgefahr für eine normal belastbare Person. In diesem Fall darf die Tätigkeit nicht weiter ausgeführt werden. Punktwerte ab 25 sollten dazu führen, Verbesserungsmaßnahmen einzuführen. Denkbar sind nach der arbeitsmedizinischen Beratung je nach Arbeitsplatz und Aufgabe Hebehilfen, das Tragen der Lasten durch zwei Personen oder auch wechselnde Tätigkeiten, um die Belastung zu verringern. Wird die Gefährdungsbeurteilung mit dieser Methode ergänzt, hat ein Unternehmer alles getan, um sie nach dem Stand der Technik durchzuführen“, erklärt Kaulen.

Arbeitsmedizinische Beratung für Unternehmer und Beschäftigte

Die Gefährdungsbeurteilung ist auch eine Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten, die zu einer Gesundheitsgefährdung für das Muskel-Skelett-System führen. „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems können auf die generellen Verhältnisse am Arbeitsplatz zurückzuführen sein und auf das Verhalten der Beschäftigten. Unsere Arbeitsmediziner beraten daher Unternehmer, wie sie Arbeitsplätze gesünder gestalten und berufsbedingten Belastungen vorbeugen können. Bei der Angebotsvorsorge wird der Beschäftigte unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsbedingungen und des Gesundheitszustandes arbeitsmedizinisch beraten,“ erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Bei der Angebotsvorsorge stehen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Mittelpunkt. „Unsere Betriebsärztinnen und -ärzte beraten individuell auf Basis einer Anamnese, die auch die Arbeitssituation umfasst, und der Untersuchung. Unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsbedingungen beraten sie, wie die Organisation und die Ergonomie des Arbeitsplatzes verbessert werden kann. Ebenso geben sie, wenn erforderlich, individuelle Empfehlungen zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder zu medizinischen Maßnahmen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Des Weiteren kann bei Bedarf auch ein Arbeitstechniktraining empfohlen werden. Hier bietet TÜV Rheinland Unternehmen den Vorteil, dass bei uns Experten aus der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin und der betrieblichen Gesundheitsförderung mit dem Ziel zusammenarbeiten, berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern“, betont Schramm.

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