Seit Februar 2020 sind zwölf Gewerke wieder meisterpflichtig. Sie wurden aus dem zulassungsfreien Handwerk in die Anlage A der Handwerksrolle überführt. Für eine Selbständigkeit ist hier eine Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss Voraussetzung. Die Politik hat mit der Rückführung für viele Gewerke eine langjährige Forderung des Handwerks erfüllt und eine mit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 sich abzeichnende Fehlentwicklung korrigiert. Der Meisterbrief steht für Qualität, Verbraucherschutz, Ausbildung und sichert den Generationen übergreifenden Kultur- und Wissenstransfer. „Meisterbetriebe sind signifikant bestandfester“, so Kammerpräsident Joachim Wohlfeil.
Seit dem 14.2.2020 weist die Anlage A der Handwerksordnung 53 zulassungspflichtige Gewerke auf. Wieder dabei sind beispielsweise die Fliesen- Platten und Mosaikleger, die Estrichleger, die Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Raumausstatter oder Orgel- und Harmoniumbauer. Betriebe, die in den letzten 16 Jahren in diesen Handwerken gegründet wurden, haben – auch ohne einen Meisterbrief – grundsätzlich Bestandsschutz.
Die Betriebszuwächse verteilen sich wie folgt auf den Kammerbezirk: Stadt Baden-Baden plus 41 Betriebe (710 zum 31.12.2020), Landkreis Rastatt plus 8 Betriebe (2.674), Stadt Karlsruhe plus 67 Betriebe (3.287), Landkreis Karlsruhe plus 68 Betriebe (6.261), Stadt Pforzheim plus 54 (1.573), Enzkreis plus 70 Betriebe (2.848) und Landkreis Calw plus 68 Betriebe (2.334).
Das regionale Handwerk zeigt sich als krisensicherer Arbeitgeber. Trotz Pandemie ist die Beschäftigung im Handwerk relativ stabil, Fachkräfte sind nach wie vor gefragt.
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