Gefährdungen entlang des Herstellungsprozesses dargestellt
Auf 68 Seiten vermittelt die Branchenregel kompakt, welchen wesentlichen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Sie orientiert sich dabei am Herstellungsprozess und stellt sie an branchentypischen Arbeitsplätzen mit den entsprechenden Tätigkeiten dar: vom Ansetzen und Dispergieren über die Qualitätskontrolle sowie Abfüllung, Verpackung und Transport bis zum Reinigen der Maschinen und Anlagen. Weitere Kapitel befassen sich mit den Arbeiten an Rührwerksmühlen und an Walzenmaschinen. Die Herstellung von Bindemitteln wird in der Branchenregel ebenso behandelt wie die Herstellung von Pulverlacken und die Arbeiten an Extrudern und Mahlanlagen. Angesichts des hohen Gefahrenpotenzials widmen sich zwei Kapitel eigens der Explosionsgefahr bei Tätigkeiten mit Nitrocellulose und der Vermeidung von Zündquellen. Eine häufig unterschätzte Zündquelle seien Entladungen statischer Elektrizität, erläutert Winterlik. „Mit Aufladungen ist beispielsweise zu rechnen beim Einsatz unpolarer Lösemittel oder dem Umgang mit nicht ableitfähigen Materialien und Oberflächen wie etwa Kunststoffgebinden, -leitungen und -folien.“
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
69 Abbildungen veranschaulichen die Erläuterungen und zeigen guten Arbeitsschutz in der Praxis. "Die Branchenregel ist so konzipiert, dass sie auf Redundanz setzt", sagt der Präventionsexperte. "Das heißt, bei jedem Schritt im Herstellungsprozess werden stets alle wesentlichen Gefährdungen noch einmal benannt und wie man ihnen effektiv begegnet." Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsräte können also gezielt in der Broschüre nachschlagen, was zu beachten ist. Ein weiterer Vorteil: "Die Gefährdungen sind nach Gefährdungsfaktoren sortiert und entsprechend sind auch die Maßnahmen geordnet – und diese sind auf dem aktuellen Stand."
Die Branchenregel unterstützt somit die Betriebe, ihre Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Ändern sich die Arbeitsbedingungen, etwa durch Investitionen in neue Maschinen oder Ausbau der Produktion, muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. Die Branche ist Winterlik zufolge durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt, die etwa 80 Prozent aller Hersteller von Beschichtungsstoffen ausmachen. Häufig lassen sich kleine Betriebe von externen Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, weiß er. "Die kleinen Betriebe können ihnen nun die Branchenregel an die Hand geben, so dass ihre spezifische betriebliche Situation und die für die Branche typischen Gefährdungen tatsächlich berücksichtigt werden."
Die DGUV-Regel 113-605 für die Branche Herstellung von Beschichtungsstoffen gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen oder kostenpflichtig als gedrucktes Exemplar . Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die Broschüre über den Medienshop der BG RCI in einer der Unternehmensgröße angemessenen Stückzahl kostenfrei bestellen.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
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