Nervender Lärm durch Trittschall! Das Getrampel aus der Wohnung oben drüber ist häufig ein Streitpunkt. Nicht selten müssen sich Gerichte damit beschäftigen. Dabei lässt sich ganz einfach für Ruhe zwischen den Etagen sorgen: Mit dem Einbau eines Schallschutzes im Fußboden. Hierzu wird eine spezielle Dämmschicht zwischen Bodenbelag und Estrich gelegt. Zusätzlich sollte der Bodenbelag vollflächig auf den Untergrund geklebt werden, um den Raumschall zu reduzieren. Der Bodenbelag bleibt dadurch auch viel länger gut in Form.

Trittschall wird als Körperschall häufig durch die Decke übertragen – zum Ärger des Nachbarn darunter. Die störenden Geräusche müssen nicht immer von tobenden Kindern oder von Schuhen mit Absätzen stammen. Auch Tiere, herunterfallende Gegenstände und Möbelrücken können Trittschall verursachen. Der Lärmpegel hängt dabei auch von der Art des Bodenbelags ab. Echtholzböden wie Parkett und Dielen oder Laminat übertragen den Trittschall besonders hart. 

Immer wieder müssen sich Gerichte mit diesem leidigen Thema befassen. Das Landgericht Hamburg verdonnerte einen Vermieter dazu, die Bodenkonstruktion seiner Wohnung mit einer fachgerechten Trittschallisolierung auszurüsten. „Ist in der Mieterwohnung jeder Schritt auf dem Laminatboden der darüber liegenden Wohnung überdeutlich und laut zu hören, dann liegt ein Mangel vor, urteilte das Gericht (316 S 10/02) laut dem Deutschen Mieterbund (DMB).

Wer sich Zoff mit dem Nachbarn ersparen möchte, achtet bereits bei der Wohnungsausstattung auf einen wirksamen Schallschutz. Hierzu wird eine zusätzliche Dämmschicht zwischen Belag und Estrich gelegt. Diese Matten bzw. Platten bestehen häufig aus natürlichen Materialien oder aus Kunststoffen. Dabei gilt die Faustregel: Je härter der Bodenbelag, desto dicker sollte die Dammschicht sein. Dies gilt insbesondere für Parkett und Laminat. Meistens sind schon einige Millimeter ausreichend, um eine gute Schallisolierung zu erzielen. In Altbauten, die von vornherein schlecht gedämmt sind, kann eine stärkere Unterlage erforderlich sein. Eine Trittschalldämmung lässt sich auch nachrüsten. Das ist aber wesentlich aufwändiger, weil zunächst der ganze Bodenbelag entfernt und erneuert werden muss.

Doch welches Material eignet sich für welchen Belag? Bei Parkett und Laminat bieten sich Holzfaserplatten als Unterlage an, da sie eine hohe Druckfestigkeit besitzen und zudem Unebenheiten ausgleichen. Kork eignet sich ebenfalls, da es zusätzlich eine gute Wärmedämmeigenschaft mitbringt. Nachteil: Kork kann beim Verlegen auseinanderfallen. Ein Geheimtipp ist Hanffilz, das sehr gut dämmt und darüber hinaus baubiogisch einwandfrei ist. Vinylböden benötigen nur eine dünne Dämmung, weil sie bereits höhere materialspezifische trittschalldämmende Eigenschaften aufweisen. In Frage kommen beispielsweise Produkte aus Polyethylenschaum, Polyurethan oder speziellen Vliesbahnen. Achtung: Über einer Fußbodenheizung darf nur dünnes und feuerfestes Material verlegt werden!

Die Auswahl der verschiedenen Dämmstoffe ist also recht groß und die Entscheidung somit nicht einfach. Daher im Zweifel einen Fachmann fragen! Der sorgt auch gerne für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

Gleichzeitig ist es ratsam, den Bodenbelag stets vollflächig auf den Untergrund bzw. die Isolierschicht zu kleben. Auf diese Weise reduziert sich auch der Gehschall, also Geräusche, die im Raum selbst wahrgenommen werden. Demgegenüber kommen lose verlegte Böden beim Begehen in Schwingung und erzeugen dadurch wahrnehmbare SchallwellenDer Hohlraum zwischen Untergrund und Vinyl-Planken oder Holzdielen verstärkt sie zudem durch den Trommeleffekt. Kurzum entsteht eine nervige Geräuschkulisse.

Fazit: Mit einer Trittschalldämmung lässt sich eine große Wirkung erzielen und Ärger vermeiden. Zeitaufwand und Kosten für den Einbau sind überschaubar. Daher lohnt sich diese Maßnahme auf jeden Fall. Wegen des festen Verbundes mit dem Untergrund bleiben die Bodenbeläge zudem sehr viel länger gut in Form.

Über IBK – Initiative Bodenbeläge kleben

Die IBK ist ein Zusammenschluss international führender Unternehmen und Gremien der bauchemischen Industrie, Organisationen des Handwerks sowie Medienpartner aus dem Fachjournalismus. IBK-Mitglieder sind BASF (www.basf.com), Bostik (www.bostik.de), „FussbodenTechnik“ (snfachpresse.de), GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V. (www.emicode.com), Mapei (www.mapei.de), Murexin (www.murexin.com), Objekt (www.objekt-verlag.de), Schönox (www.schoenox.de), Thomsit (www.thomsit.de), Uzin Utz (www.uzin-utz.com), Wakol (www.wakol.de), Wulff (www.wulff-gmbh.de), Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (www.zv-parkett.de) und Zentralverband Raum und Ausstattung (www.zvr-info.de).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IBK – Initiative Bodenbeläge kleben
Weinbergstraße 59
72800 Eningen unter Achalm
Telefon: +49 (7123) 9473096
http://ibk-fussboden.de

Ansprechpartner:
Nataly Kreutter
SCHAAL.TROSTNER KOMMUNIKATION GMBH
Telefon: +49 (711) 77000-33
Fax: +49 (711) 77000-10
E-Mail: nataly.kreutter@schaal-trostner.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel