Immer öfter hört man in den Medien Begriffe wie „Beauty-Doc“ und „Schönheitschirurg“, wenn es eigentlich um qualifizierte Mediziner geht. Keine Gruppe von Fachärzten muss sich deshalb so häufig mit falschen Anschuldigungen herumärgern wie die der plastisch-ästhetischen Chirurgen. Welch‘ enormer und bildungsreicher Aufwand tatsächlich hinter der langjährigen Ausbildung steckt, und wie diese aufgebaut ist, wird leider nur allzu oft durch schwarze Schafe der Branche verschleiert. So ist es vor allem für Patientinnen und Patienten von großer Wichtigkeit zu wissen, welchen medizinischen Werdegang der eigene Arzt durchlaufen haben sollte, bevor er zur Vertrauensperson werden kann.

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vs. Schönheits-Chirurg: Ein hartnäckiges Anhängsel

Für viele Jahre galten plastische und ästhetische Operationen und Eingriffe als Tabuthema und die entsprechenden Ärzte wurden nicht selten abfällig als „Beauty-Docs“ und „Quacksalber“ bezeichnet. Auch im deutschen Sprachraum hat sich umgangssprachlich der Begriff des „Schönheitschirurgen“ integriert, der jedoch keinerlei Aussagekraft über die fachliche Ausbildung des Behandelnden besitzt. Der alltägliche Sprachgebrauch hilft hier weder Patient noch Facharzt, denn da es sich um ungeschützte Berufsbezeichnungen handelt, bleibt unverant-wortlichen Medizinern viel Raum, um damit Schindluder zu treiben und Schlechtinformierte hinters Licht zu führen.

„Das wiederum fällt auf die gesamte Branche zurück“, weiß auch Holger Fuchs, Medizinischer Direktor der Praxis Klinik Pöseldorf in Hamburg. „Wie häufig liest man, welche verheerenden Folgen ein ästhetischer Eingriff hatte? Leider wird viel zu selten klar dabei herausgestellt, dass die fehlende Qualifikation des behandelnden Arztes der Grund für solche Komplikationen ist.“ Ein Ärgernis für alle Kolleginnen und Kollegen, die wie Fuchs ordentliche Mitglieder der DGPRÄC (der Deutschen Gesellschaft Plastischer Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgen) sind.

Der lange Weg zum Plastisch-ästhetischen Chirurgen

Der Bildungsweg eines Fachmediziners führt zunächst über ein mehrjähriges Studium der Medizin an einer Universität – die Einschreibeberechtigung hierfür ist in den allermeisten Fällen die Allgemeine Hochschulreife. Während der Regelstudienzeit von üblicherweise sechs Jahren und drei Monaten gehört ein grundlegendes Theoriestudium in den Bereichen Biologie, Chemie, Physik, Biochemie, Anatomie, Physiologie, Psychologie und Soziologie ebenso wie der Besuch von Praktika und Hospitationen zur Grundausbildung. Weitere medizinische Spezialgebiete sind außerdem Allgemeinmedizin, Chirurgie, Neurologie und Psychiatrie, die noch durch weitere hochschulspezifische Fächer ergänzt werden. In erster Linie muss ein Plastisch-Ästhetischer Chirurg zunächst also das Medizinstudium bestehen, bevor er nach Erhalt seiner Approbation als angehender Facharzt in verschiedenen Abteilungen und Kliniken seine Spezialisierung absolvieren kann.
Hat sich der Arzt dazu entschlossen, den Weg des Plastisch-Ästhetischen Chirurgen beschreiten zu wollen, muss er zunächst eine chirurgische Ausbildung durchlaufen, die zwei Jahre dauert und während der er Qualifikationen erwerben und nachweisen muss, um später zur Facharztprüfung zugelassen zu werden. Zudem kann er sich freiwillig dazu entscheiden, ein Jahr seiner Ausbildung in die Vertiefung eines spezifischeren Fachgebiets (z.B. einem anderen Gebiet der Chirurgie oder der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie) zu investieren.

„Ist ein weiterer Meilenstein zum Chirurgen mit der bestandenen Facharztprüfung erst einmal gelegt, absolvieren Kolleginnen und Kollegen im Anschluss daran noch einmal eine vierjährige Spezialausbildung in der Plastischen Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie“, erzählt Holger Fuchs und erinnert sich dabei gern an seinen eigenen Werdegang. „Es ist ein langer Weg, aber am Ende lohnt es sich, denn schon während der Facharztausbildung operiert man unter der Anleitung und Aufsicht von erfahrenen Kollegen über 600 Eingriffe selbstständig“, berichtet der Leiter des Klinikums für Plastische und Ästhetische Chirurgie. „Dadurch haben wir schon mit Beginn unserer Tätigkeit ein weitläufiges Repertoire an operativen Erfahrungen angesammelt, auf das wir zurückblicken können. Daher ist auch kein fertig ausgebildeter Plastisch-ästhetischer Chirurg unerfahren, was das Risiko für Unfälle drastisch minimiert und nicht nur uns, sondern auch unseren Patienten eine unbezahlbare Sicherheit schenkt.“

Zukunftsgerichtet und immer auf dem neuesten Stand!
Vernetzung ist alles: Die DGPRÄC und ihre Mitglieder

Wie in jedem Bereich der Medizin sorgen Forschung und Entwicklung für ein stetiges Wachstum an Behandlungsmethoden, die ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie nicht nur kennen, sondern im optimalen Fall auch beherrschen sollte. Eine Orientierungshilfe auf diesem Feld sind ihm nicht nur Fachzeitschriften mit Publikationen zu aktuellen Themen, sondern ebenso Kongresse, Fortbildungen sowie der rege Austausch mit anderen Spezialisten der jeweiligen und angrenzenden Fachgebiete. Ein verlässlicher Partner ist hierbei die DGPRÄC, die ihre Mitglieder in regelmäßigen Abständen schult, weiterbildet und vernetzt, aber auch als Gütekriterium Plastisch-ästhetischer Chirurgen gesehen werden kann – eine Art „TÜV“ des Fachbereichs.

„In der Praxis Klinik Pöseldorf sind alle unsere Ärzte ordentliche Mitglieder der DGPRÄC. Wir sehen diese Mitgliedschaft als Teil unserer Verantwortung gegenüber den Patienten, denn wir wissen, dass gerade hier Transparenz Vertrauen schafft.“ Eine Maxime, die Holger Fuchs und sein Team großschreiben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HF Praxis Klinik Pöseldorf GmbH
Lehmweg 17
20251 Hamburg
Telefon: +49 (40) 80040400
Telefax: +49 (40) 800404029
http://www.klinik-poeseldorf.de

Ansprechpartner:
Ursula Reimers
ursula reimers consulting & communications
Telefon: +49 (40) 349946-10
E-Mail: u.reimers@rcuc.de
Daniela Fuchs
Geschäftsleitung
Telefon: +49 (40) 80040400
Fax: +49 (40) 800404029
E-Mail: info@klinik-poeseldorf.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel