Im Rahmen der TKG-Novelle soll das Telekommunikationsgesetz inklusive weiterer branchenrelevanter Rechtsvorschriften umfassend modernisiert werden. Die heutige Sachverständigen-Anhörung im Bundestag, bei der auch der BREKO als Sachverständiger gehört wird, ist einer der letzten Meilensteine auf dem Weg zum neuen Telekommunikationsgesetz. Da der Revisionszyklus des TKG erfahrungsgemäß mindestens acht Jahre beträgt, stellt das neue Gesetz die Weichen für den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland.

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers macht deutlich, wie wichtig die kommenden Wochen sind: „Die TKG-Novelle geht in die finale Phase. In den kommenden Wochen schaffen wir die Rahmenbedingungen für die entscheidende Etappe des Glasfaserausbaus in Deutschland. Dabei gilt es einerseits, den Weg für Investitionen in Glasfasernetze frei zu machen und andererseits, faire Wettbewerbsbedingungen für die ausbauenden Unternehmen zu schaffen. Der Regierungsentwurf bietet hierfür gute Impulse, ohne allerdings die Möglichkeiten für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus auszuschöpfen. Bei einigen Punkten müssen wir das Ruder noch herumreißen, wenn wir in den kommenden Jahren auf digitaler Ebene wettbewerbsfähig bleiben wollen.“

Besonders wichtig ist, dass das neue Telekommunikationsgesetz mit einem zukunftsweisenden Regulierungskonzept Anreize für Investitionen in den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau setzt. Dabei müssen vor allem faire Open-Access-Konzepte regulatorisch priorisiert werden. „Dies sollte nicht nur für die vom europäischen TK-Kodex vorgegebenen sogenannten Ko-Investitionsmodelle gelten sondern auch für Telekommunikationsunternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, die kein Ko-Investitionsangebot machen möchten oder keinen Ko-Investitionspartner finden, aber eine angemessene und seitens der Bundesnetzagentur geprüfte Verpflichtungszusage für einen offenen Netzzugang (Open-Access) vorlegen. Zudem ist jetzt auch der Zeitpunkt das Prinzip der „Gleichwertigkeit des Inputs“ (Equivalence of Input – EoI) endlich umzusetzen, erläutert Stephan Albers. Das EoI-Konzept sieht vor, dass Vorleistungsnachfrager oder Ko-Investitionspartner auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen wie der Vertrieb des marktmächtigen Unternehmens. Dadurch könnten zum Beispiel dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen genutzt werden. Auf diese Weise würde das Risiko eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung erheblich reduziert.

Ein wichtiger Hebel für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus wäre, die Umlagefähigkeit für den Glasfaserausbau bis in die Mehrfamilienhäuser und Wohnungen zu nutzen. Sie gilt es daher aus Sicht des BREKO umfassend zu modernisieren und nicht, wie im Gesetzentwurf geplant, ersatzlos zu streichen. Der BREKO hat einen Kompromissvorschlag, bestehend aus drei zentralen Säulen in die Diskussion eingebracht. Die Umlagemöglichkeit soll zukünftig für einen Zeitraum von sieben Jahren für neu errichtete Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen bestehen und dies auch nur dann, wenn ein Open-Access gewährt wird, der es anderen Anbietern ermöglicht, den Kunden über das neue Glasfasernetz eigene Dienste anzubieten. Einen Bestandsschutz darf es hingegen ausschließlich für Glasfasernetze geben, die die oben genannten Kriterien erfüllen. Stephan Albers fasst den Vorschlag so zusammen: "Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, die Umlagefähigkeit zu modernisieren – für mehr Glasfaserausbau und bessere Homeoffice-Bedingungen in den vielen Mehrfamilienhäusern in Deutschland. Mit unserem Vorschlag schaffen wir drei Mehrwerte auf einen Streich: einen Investitionsanreiz für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern, freie Anbieterwahl für die Mieterinnen und Mieter und, last but not least, eine Aufwertung der Immobilien. Eine darüberhinausgehende Übergangsregelung, wie sie vereinzelt im Markt propagiert wird, würde die positiven Effekte komplett zu Nichte machen. Statt Wahlfreiheit der Kunden, Anreize für Investitionen in neue Glasfasernetze und Wettbewerb um die Kunden, würde die aktuelle Situation unverändert bestehen bleiben.“ 

Kritisch sieht der BREKO die Umsetzung des Universaldienstes, in den auch der „Rechtsanspruch auf schnelles Internet“ integriert werden soll. Dazu sagt Albers: „In seiner aktuell im Gesetz vorgesehenen Form kann das umständliche Konstrukt eines Universaldienstes aus rechtlichen nur eine Mindestversorgung der Bürgerinnen und Bürger garantieren. Das bringt uns auf dem Weg zu einem flächendeckenden Glasfasernetz nicht weiter, sondern verzögert den Ausbau der dringend benötigten leistungsfähigen Infrastruktur. Aus diesen Gründen sieht die dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende EU-Richtlinie („TK-Kodex“) den Universaldienst nur als letztes Mittel („Ultima Ratio“) vor und als solches sollten wir ihn auch behandeln. Der eigenwirtschaftliche Ausbau, flankiert von einer umsichtigen Anreiz- und Förderpolitik, bringt uns schneller ans Ziel als jede Ausbauverpflichtung.“

Gute Ansätze enthält der Gesetzesentwurf aus Sicht des BREKO zur Beschleunigung der oft langwierigen Genehmigungsverfahren. Neben der Erleichterung beim Einsatz alternativer Verlegemethoden, die hoffentlich zu noch mehr Akzeptanz vor Ort führen werden, ist die Einrichtung eines „One-Stop-Shops“ geplant. Stephan Albers: „Die Einrichtung einer koordinierenden Stelle auf Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte im Sinne eines ‚Anwalts für den Glasfaserausbau‘ wäre für die ausbauenden Unternehmen in vielerlei Hinsicht hilfreich. Diese könnte als Mittler zwischen den in den Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Behörden und Unternehmen dazu beitragen, Hindernisse möglichst schnell aus dem Weg zu räumen. Das hätte erhebliche positive Effekte für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Die vorgesehene Einführung einer allgemeinen Drei-Monats-Frist für alle erforderlichen Genehmigungen ist ein weiterer wichtiger Faktor. Durch die bessere Planbarkeit für die Unternehmen, würde dies zu einer effizienteren Auslastung der knappen Tiefbauressourcen führen.

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 370 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 75 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 215 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2019 2,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Menuhinstr. 6
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2499970
Telefax: +49 (228) 2499972
http://www.brekoverband.de

Ansprechpartner:
Annika Sasse-Röth
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 58580-411
Fax: +49 (176) 30020906
E-Mail: sasse@brekoverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel