Dank des Neins des Stimmvolkes zum Jagdgesetz gelten in der Schweiz weiterhin klare Grenzen bei der Regulierung von Wolfsbeständen: Es müssen konkrete Schäden vorliegen, der Bund muss zustimmen, die regionalen Bestände müssen erhalten bleiben. Das entscheidende Standbein beim Umgang mit dem Wolf ist der Herdenschutz. Diese wichtigen Punkte muss auch eine Revision der Verordnung erfüllen. Im Rahmen dieser Leitplanken sind die Naturschutzorganisationen bereit, zu Vereinfachungen Hand zu bieten. Ob der Entwurf des Bundesrates diese Bedingungen erfüllt, wird die genaue Prüfung zeigen.
In den Diskussionen um die Abstimmung spielten auch die anderen Wildtiere eine wichtige Rolle. Mit dem Volksentscheid ist einerseits die Gefahr für Luchs, Biber & Co. abgewendet. Andererseits wurde das revidierte Jagdgesetz gemäss Nachwahlbefragung auch deswegen abgelehnt, weil mit ihm bedrohte Tierarten nicht besser geschützt worden wären. Hier gibt es noch viel zu tun. Die Naturschutzorganisationen fordern deshalb eine rasche neue Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG), die den Schutz der Wildtiere garantiert. Nur mit einem Gesamtpaket, bestehend aus verstärktem Schutz der Wildtiere und pragmatischem Umgang mit dem Wolf, kann der Volkswille umgesetzt werden.
Unverständliche Ablehnung von Vorstössen für die Bergbevölkerung
Die Umweltkommission des Nationalrats hatte bereits im November 2020 eine Parlamentarische Initiative für eine neue, ausgewogene JSG-Revision beschlossen; die ständerätliche Kommission lehnte sie im Januar ab. Im Oktober wurden im Nationalrat Vorstösse für verbesserten Herdenschutz und vereinfachte Entschädigungen für Wolfsrisse eingereicht. In der Budgetberatung in der Dezembersession wurden zudem Vorschläge gemacht, um die Entschädigung für den Herdenschutz und Wolfrisse zu erhöhen. Leider wurden alle abgelehnt.
Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz sind enttäuscht, dass es trotz der grossen Versprechungen von allen Seiten bisher keine politische Mehrheit für diese Verbesserungen gab. Wertvolle Zeit wurde so verloren. Die Naturschutzorganisationen bieten nun Hand zu einzelnen Anpassungen in der Verordnung. Sie erwarten aber, dass in einer Gesetzesrevision auch die berechtigten Schutzforderungen rasch angegangen werden.
Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz
Dornacherstraße 192
CH4018 Basel
Telefon: +41 (61) 3179191
Telefax: +41 (61) 3179-266
http://www.pronatura.ch
Telefon: +49 (79) 50935-49
E-Mail: urs.leugger@pronatura.ch