Der NABU hat heute in seiner Stellungnahme das Ausnahmeverfahren für den Offshore-Windpark Butendiek inmitten des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ westlich von Sylt scharf kritisiert. Auf Aufforderung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hatte die Betreibergesellschaft wpd eine Ausnahmeprüfung beantragt. Nach Ansicht des NABU ist das ein fragwürdiger Winkelzug auf Kosten streng geschützter Seevögel.

Nachdem das BfN im November 2020 eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele und drohende Populationsrückgänge von Stern- und Prachttauchern festgestellt hat, soll über ein sogenanntes Dispensverfahren die Stilllegung, der (Teil-)Rückbau oder auch nur die zeitweise Abschaltung des Windparks verhindert werden. Die oberste deutsche Naturschutzbehörde hatte den Standort Butendiek zwar auch früh kritisiert, will nun aber die Grenzen des Schutzgebiets anpassen und so den eingetretenen Umweltschaden kompensieren. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die fragwürdigen Rettungsversuche lassen am Selbstverständnis des BfN zweifeln. Butendiek ist zu einem Projekt geworden, bei dem es nur Verlierer gibt. Der Streit beschädigt den Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso wie die verantwortlichen Behörden, von der Vogelwelt ganz zu schweigen. Wir müssen dieses traurige Kapitel der Energiewende endlich abschließen. Butendiek hat keine Zukunft – Meeresschutzgebiete müssen für Windparks tabu sein.“ 

Der NABU hatte 2014 vor Baubeginn in einem Rechtsgutachten auf die eklatanten Fehler der Genehmigung hingewiesen und Klage eingereicht. Seit dem wird gestritten, am Umweltschaden besteht heute kein Zweifel mehr. „Die Vögel meiden die Turbinen in einer Entfernung von bis zu 16 Kilometern. Sie ziehen sich zurück. Butendiek beeinträchtigt streng geschützte Stern- und Prachttaucher auf einem Drittel des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebietes. Fast zehn Prozent ihres Lebensraums sind komplett verloren. Jetzt die Schutzgebietsgrenzen an den Rückzug der vertriebenen Vögel anzupassen, ist rechtlich und aus Naturschutzsicht äußerst fragwürdig“, kritisiert NABU-Meeresexperte Kim Detloff.

Weder wurde die für ein Dispensverfahren notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, noch liegen Maßnahmen auf dem Tisch, welche die Vögel vor Rohstoffabbau, Schifffahrt oder der militärischen Nutzung innerhalb der neuen Schutzgebietsgrenzen schützen können. „Hier soll offenbar die Vertreibung der Vögel in suboptimale Lebensräume per Ausnahme legitimiert werden. Dieser  Versuch kommt zeitgleich mit der Ankündigung der Europäischen Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Natura-2000-Umsetzung zu eröffnen. Ein trauriges Kapitel für den deutschen Meeresnaturschutz – dieses Vorgehen darf auf keinen Fall Schule machen“, mahnt Detloff.

Offensichtliches Ziel des Winkelzugs ist nach Auffassung des NABU, die für den 11. März angesetzte Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster zu beeinflussen und den langjährigen Rechtsstreit weiter zu komplizieren. In Münster soll in zweiter Instanz über die notwendige Sanierung des Umweltschadens, die Schuldfrage und die Zuständigkeiten der beiden Bundesbehörden BfN und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verhandelt werden. Seit Jahren bemühen sich beide Behörden jedoch weniger um eine Aufarbeitung der Naturschutzproblematik, sondern um die gegenseitige Abwälzung der Verantwortung. Fatal, denn Deutschlands Ziele für die Offshore-Windenergie sind ambitioniert. Bis 2040 soll sich die Anzahl der Windräder verfünffachen. Dabei sind die deutsche Nord- und Ostsee schon heute überlastet, die marine Raumordnung zeigt, dass es zu wenig Platz für die vielfachen industriellen Interessen gibt.

Hintergrund: www.NABU.de/butendiek

NABU-Stellungnahme: www.NABU.de/Dispensverfahren

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