„Das ist eine gute Entscheidung im Sinne des Meeresnaturschutzes und für den vom Aussterben bedrohten Schweinswal. Wir danken dem Bundesumweltministerium für seinen Einsatz. Jetzt gilt es, am Beispiel des Fehmarnbelt ein Konzept zu erarbeiten, um Kriegsaltlasten im Meer sprengungsfrei zu bergen. Für den Fall unvermeidbarer Sprengungen muss der Einsatz technischer Schallschutzmaßnahmen verbindlich sein. Die Zeit ist reif für ein einheitliches, umweltschonendes Vorgehen beim Umgang mit dem gefährlichen Erbe der Weltkriege.“
Ingo Ludwichowski vom NABU Schleswig-Holstein ergänzt: „In der Bundesrepublik gibt es erfreuliche Anzeichen dafür, dass das Thema endlich ernst genommen wird. Aber auch Dänemark steht nun in der Verpflichtung, sich der Problematik zu stellen. Der NABU hofft, dass dies nun der Auftakt für Veränderungen auch in unserem Nachbarland ist.“
Allein in der deutschen Nord- und Ostsee liegen bis zu zwei Millionen Tonnen Munitionsaltlasten. Wie gefährlich derartige Unterwassersprengungen sind, zeigte sich im Sommer 2019 als nach Minensprengungen eines NATO-Verbandes zahlreiche Schweinswale im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt getötet wurden. Im Rechtsstreit mit dem NABU hatte sich Femern A/S als Vorhabenträger des Fehmarnbelttunnes zwar dazu verpflichtet, Unterwassersprengungen nur unter Einsatz eines sogenannten Blasenschleiers durchzuführen. Das Unternehmen sah sich dazu allerdings nur auf deutscher Seite des Fehmarnbelt verpflichtet. Die jetzt vollzogene Kehrtwende sollte nach Ansicht des NABU der Anfang für gute Lösungen sein.
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