Die Bundesregierung hat mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz für 2021 einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro verabschiedet, um Familien in der Corona-Krise auch in diesem Jahr zu unterstützen.
Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
Familien, die im Mai 2021 Kindergeld erhalten, bekommen im Mai auch den Kinderbonus. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder, für die vorher oder nachher in 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.
Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an die Kindergeldberechtigten, die zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten haben. Adress- und Kontodatenänderungen sollten daher der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Auch dies ist komfortabel auf www.familienkasse.de unter „Veränderungen mitteilen“ möglich.
Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderbonus finden Sie im Übrigen auch auf unserer Sonderseite.
Gut zu wissen: Der Antrag auf Kindergeld selbst kann ebenfalls direkt online unter www.familienkasse.de ausgefüllt werden.
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