So sollte Tempo-30 nach Auffassung der IHK-Vollversammlung nur dort umgesetzt werden, wo es sinnvoll sei: „Für die Planung und Umsetzung einer solchen Zone ist zuerst eine Verkehrsuntersuchung erforderlich, die die Auswirkungen auf das gesamte Netz darstellt und zudem Aussagen hinsichtlich Lärmverminderung, Verkehrsfluss, Stauanfälligkeit (auch in Nebenstraßen) und Emissionen trifft.“ Eine pauschale Einrichtung von flächendeckendem Tempo-30 ohne Voruntersuchung lehnt die IHK ab.
Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung dürfe nicht mit einem wesentlichen Verlust an Parkraum einhergehen. „Gewerbebetriebe müssen auch weiterhin für Kunden, Handwerker und Dienstleister erreichbar bleiben. Eine gesonderte Ausweisung von Ladezonen und gewerblich nutzbaren Stellplätzen ist unabdingbar“, so IHK-Geschäftsführer Professor Dr. Stephan Wimmers.
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