Faire Handelsbedingungen müssen für alle gelten
Der DRV begrüßt die zügige Umsetzung der sogenannten UTP-Richtlinie in nationales Recht. Zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist es positiv, dass der nationale Gesetzgeber über den europäischen Ansatz hinaus weitere Verbote als nicht verhandelbar regeln will und damit aus zwei weiteren grauen schwarze Verbote werden. Der DRV setzt sich jedoch im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren für weitere zentrale Anpassungen im nationalen Recht ein. „Faire Handelsbedingungen müssen für alle gelten. Deshalb sollten die Umsatzstaffeln wegfallen. Alternativ fordern wir, dass die besondere Rolle, die von landwirtschaftlichen Erzeugern getragene Unternehmen für unser Wirtschaftssystem haben, anerkannt wird“, sagt Holzenkamp. Um den Schutz von Ross und Reiter zu verbessern, setzt sich der DRV für die Beweislastumkehr beziehungsweise eine wiederlegbare Vermutung ein. Zudem ist es nötig, dass eine zeitnahe Evaluierung der Vorschriften im Gesetz verankert wird.
Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene gestalten
Unverständnis zeigt Holzenkamp für den Sonderweg, den Deutschland beim Lieferkettengesetz eingeschlagen hat, während auf europäischer Ebene ebenfalls darüber verhandelt wird: „Wir setzen uns für eine europäische, wenn nicht sogar globale Lösung ein, um ein global level playing field zu erreichen. Andernfalls würde die Verantwortung einseitig an die deutsche Wirtschaft abgegeben.“ In Deutschland gibt es bereits gut funktionierende Qualitäts- und Zertifizierungssysteme mit hohen ökologischen und sozialen Standards. Dies wird jedoch bisher im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Holzenkamp: „Es ist dringend notwendig, dass dieses Potential anerkannt und ausgeschöpft wird.“ Darüber hinaus fordert der DRV, dass die zivilrechtliche Haftung nicht ausgeweitet wird, da andernfalls Folgen auf die Außenwirtschaftsaktivitäten deutscher Unternehmen zu befürchten sind.
70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte ausweiten
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige und zukunftsorientierte Landwirtschaft für Deutschland ist. Bei Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten ist die Hilfe zahlreicher Saisonarbeitskräfte unerlässlich. Dass es im vergangenen Jahr trotz der deutlich geringeren Zahl ausländischer Helfer nicht zu größeren Ernteausfällen gekommen ist, war vor allem den umfangreichen Initiativen und Maßnahmen von Politik und Wirtschaft zu verdanken. Dazu gehörte auch die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte im Sonderkulturbereich. Holzenkamp betont, wie wichtig die erneute Ausweitung der Regelung ist: „Auch wenn es derzeit keine Einreisebeschränkungen gibt, sollte jetzt bereits Verlässlichkeit geschaffen werden, um die Ein- und Ausreise der Saisonarbeitskräfte möglichst gering halten zu können. Dies ist ein aktiver Beitrag zum Infektionsschutz.“
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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