„Die Gründe für diese besorgniserregende Entwicklung liegen in fehlenden bzw. unzureichenden Regelungen des Pflegeberufegesetzes“, weist Vogler hin. „Erstens fehlt eine Vergütung der Praxiseinsätze der Studierenden. In der berufsfachschulischen Ausbildung gibt es diese. Die Pflegestudierenden haben dagegen keinen Anspruch auf Entlohnung.
Zweitens fehlt die Refinanzierung der Praxisanleitung der Studierenden. Sie muss von den Ausbildungseinrichtungen selbst finanziert werden. Das senkt deren Kooperationsbereitschaft zur Ausbildung. Drittens werden die Hochschulen finanziell unzureichend ausgestattet. Der akademische Mittelbau für die Begleitung der Studierenden sowie für die nötigen Skill Labs fehlt daher.“
Der Deutsche Pflegerat fordert zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft, massiv gegenzusteuern. Erstens benötigen die Studierenden eine Vergütung für die zu leistenden umfangreichen Praxiseinsätze. Der Bundesgesetzgeber muss die Rahmenbedingungen für ein primärqualifizierendes Pflegestudium analog dem Hebammenreformgesetz schaffen.
Zweitens muss die Praxisanleitung refinanziert werden. Dadurch wird die Bereitschaft der praxisorientierten Ausbildungseinrichtungen zur Ausbildung gesteigert. Eine Finanzierung der Praxisanleitung sollte über den Ausbildungsfonds erfolgen.
Drittens müssen die Hochschulen für den Auf- und Ausbau primärqualifizierender Pflegestudiengänge finanziell unterstützt werden. Bund und Länder müssen Bedingungen schaffen, die es ermöglichen, Studiengänge personell und materiell angemessen auszustatten und weitere, dringend benötigte Studienplätze schaffen.
Vogler: „Benötigt werden in den nächsten zehn Jahren 10.000 Studienplätze zusätzlich. Derzeit sind diese nicht in Sicht. Nur dann, wenn der akademischen Berufsausbildung die Fesseln genommen werden, kann die derzeitige Abwärtsbewegung umgekehrt werden“.
Der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft fordern die Bundesregierung und alle politischen Parteien auf, sich dieser Problematik unverzüglich anzunehmen.
Das „Gemeinsame Statement der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und des Deutschen Pflegerats zur Situation der primärqualifizierenden Pflegestudiengänge an den deutschen Hochschulen“ liegt der Anlage bei. Zum Download finden Sie es hier.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
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