Hamburg bekommt ein neues, eigenes Grundsteuerrecht: Senat bringt Grundsteuerreform auf den Weg. Der Senat hat heute den Gesetzentwurf zur neuen Hamburger Grundsteuer beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt. Die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer wurde durch das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt, eine gesetzliche Neuregelung ist daher zwingend notwendig. Im Zuge der Verabschiedung des neuen bundesrechtlichen Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurde 2019 eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, ein eigenes Modell anzuwenden. Hamburg hatte sich schon 2020 entschieden, einen eigenen Weg zu gehen, um zu vermeiden, dass die stark ansteigende Bodenwertentwicklung auf die Grundsteuer in Hamburg 1:1 durchschlägt und das Wohnen zusätzlich verteuert. Der Senat setzt für das ab 2025 geltende Hamburgische Grundsteuergesetz auf ein sogenanntes Wohnlagemodell (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14967216/2021-03-16-fb-/).

Den Hamburger Gesetzentwurf kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, wie folgt:

„Der rot-grüne Senat in Hamburg geht mit gutem Beispiel voran. Schleswig-Holsteins Weg bei der Grundsteuerreform führt hingegen geradewegs nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Wir werden allen Grundstückseigentümern raten, gegen die neue Grundsteuer à la Heinold zu klagen. Nach Auffassung ihres Hamburger Kollegen Andreas Dressel ist das in Schleswig-Holstein favorisierte Grundsteuermodell verfassungsrechtlich bedenklich. Ursache dafür sind die sogenannten Bodenrichtwerte, die die Grundlage für das Grundsteuermodell in unserem Bundesland bilden. Hier fehlen für bis zu 30 Prozent der Grundstücke in Schleswig-Holstein die notwendigen Daten.

Gerade dreist ist die Idee Monika Heinolds, dass die Bürger Schleswig-Holstein die fehlenden Daten selbst beschaffen sollen. Es liegt auf der Hand, dass das zu Unsicherheit, Zweifeln und Streit führt. Letztlich müssen dann die Gerichte entscheiden. Daran wird ersichtlich, dass es der Finanzministerin der Jamaika-Koalition nicht um eine vernünftige, bürgernahe Entscheidung wie in Hamburg geht, sondern darum, eine Vermögenssteuer durch die Hintertür einzuführen.

Ein Trauerspiel ist, dass CDU und FDP diesen Schritt gegen das Eigentum mitgegangen sind. Dabei wissen die Politiker dieser Parteien sehr wohl, dass die Grundsteuer zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur dient und nicht, um Vermögen umzuverteilen.

Die letzte Hoffnung für Grundeigentümer und Mieter, die die Grundsteuer über die Nebenkosten mittragen müssen, sind die Landtagswahlen im nächsten Jahr. Fraglich ist jedoch, ob dann der Kurs Richtung Karlsruhe noch geändert werden kann.

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