Den Hamburger Gesetzentwurf kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, wie folgt:
„Der rot-grüne Senat in Hamburg geht mit gutem Beispiel voran. Schleswig-Holsteins Weg bei der Grundsteuerreform führt hingegen geradewegs nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Wir werden allen Grundstückseigentümern raten, gegen die neue Grundsteuer à la Heinold zu klagen. Nach Auffassung ihres Hamburger Kollegen Andreas Dressel ist das in Schleswig-Holstein favorisierte Grundsteuermodell verfassungsrechtlich bedenklich. Ursache dafür sind die sogenannten Bodenrichtwerte, die die Grundlage für das Grundsteuermodell in unserem Bundesland bilden. Hier fehlen für bis zu 30 Prozent der Grundstücke in Schleswig-Holstein die notwendigen Daten.
Gerade dreist ist die Idee Monika Heinolds, dass die Bürger Schleswig-Holstein die fehlenden Daten selbst beschaffen sollen. Es liegt auf der Hand, dass das zu Unsicherheit, Zweifeln und Streit führt. Letztlich müssen dann die Gerichte entscheiden. Daran wird ersichtlich, dass es der Finanzministerin der Jamaika-Koalition nicht um eine vernünftige, bürgernahe Entscheidung wie in Hamburg geht, sondern darum, eine Vermögenssteuer durch die Hintertür einzuführen.
Ein Trauerspiel ist, dass CDU und FDP diesen Schritt gegen das Eigentum mitgegangen sind. Dabei wissen die Politiker dieser Parteien sehr wohl, dass die Grundsteuer zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur dient und nicht, um Vermögen umzuverteilen.
Die letzte Hoffnung für Grundeigentümer und Mieter, die die Grundsteuer über die Nebenkosten mittragen müssen, sind die Landtagswahlen im nächsten Jahr. Fraglich ist jedoch, ob dann der Kurs Richtung Karlsruhe noch geändert werden kann.
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.
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